Ich bin etwas verwirrt, welches Recht gilt, wenn ein EM-Rente gem. §75 Abs. 3 neu festgesetzt werden.
Das alte Recht gem. § 300 Abs.3 ?
Oder das aktuelle Recht, weil es "irgendwie" was anderes ist?
Ich finde dazu irgendwie keine Rechtgrundlage, was denn nun vorgesehen ist. Ich hoffe, jemand hier kann sagen, wo das konkret steht.