Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wenn viele Ostarbeiter kommen, kann ich früher gehen ?

von Westarbeiter28.01.2014 | 15:35
1414 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Denn dann wird genug in die Rentenkasse auch ohne mich eingezahlt oder ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

Ihr individueller Beginn einer Altersrente ist nicht abhängig von der Anzahl der Beitragszahler.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Beginn sind im sechsten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Es gab und gibt dort keine Vorschrift, die für die Anspruchsvoraussetzugen oder den Rentenbeginn eine bestimmte Anzahl von Beitragszahlern vorgibt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Apothekeram 28.01.2014 | 15:56
Wenn Dummheit schmerzen bereiten würde,wäre ich Milliardär!
Südarbeiteram 28.01.2014 | 16:08
Sicher nicht, wir sind doch eine Leidkultur.
Zahleram 28.01.2014 | 16:21
Nein, das sind alles Freiberufler, die zahlen nicht in das Rentensystem ein. Daher müssen Sie wie ich weiter zahlen.
Westarbeiteram 28.01.2014 | 16:17
Aber es hieß doch immer, es muss länger gearbeitet werden wegen zu wenigen Beitragszahlern. Dann muss es doch umgekehrt auch gehen, daß man früher geht, wenn jetzt die ganzen Fachkräfte aus dem Osten kommen.
Westarbeiteram 28.01.2014 | 16:51
Was wird denn dann mit dem ganzen Geld gemacht ? Ich glaube nicht daß das alles Freiberufler sind.
W*lfgangam 28.01.2014 | 21:56
...richtig, im Osten werden viele Plätze frei, bewerben Sie sich dort rechtzeitig um einen freien Platz, sonst liegen da schon Handtücher aus - und da wird die dtsch. Seele ganz ganz böse. > Denn dann wird genug in die Rentenkasse auch ohne mich eingezahlt oder ? Stimmt, so'n büschen was verstehen Sie doch vom Rentenrecht - in der bulgarischen Hängematte schaukelnd. ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026