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Experten-Antwort

Wer bekommt die Berücksichtigungszeit für Kinder

von Ingo Paar29.07.2016 | 07:05
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Nachbarin hat 2 Kinder bis zum 06.02.1997 erzogen. Wegen Problemen kamen sie ab 07.02.1997 in eine Pflegefamilie. Ihr wurde aber nur bis zum 31.01.1997 die gleichzeitige Berücksichtigungszeit wegen Erziehung mehrerer Kinder im Rentenversicherungsverlauf gutgeschrieben. Ab 01.02.1997 wahrscheinlich jemand aus der Pflegefamilie. Ich weiß nur, daß derjenige Elternteil die Zeiten bekommt, welcher überwiegend erzogen hat. Meine Frage: Gilt dies auch vergleichbar für den größeren Anteil der Pflegefamilie am Februar 1997, da meine Nachbarin hier nur den geringeren Anteil von 6 Tagen hatte ? Danke für Antworten.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage wurde durch "Oldenburger" bereits korrekt beantwortet.

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11 Antworten

Oldenburgeram 29.07.2016 | 07:22
Guten Morgen, Ingo Paar, bei einem Wechsel in der Erziehung während eines Kalendermonats kann dieser Monat nur einmal als Berücksichtigungszeit angerechnet werden. Der erste Erzieher erhält die Zeit bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Wechsel vorgenommen wird. Beim neuen Erzieher wird die Erziehungszeit erst ab Beginn des Folgemonats angerechnet. Wenn Ihre Nachbarin die Kinder tatsächlich bis zum 06.02.1997 erzogen hat, steht ihr für den Monat Februar noch die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung zu. Jetzt kommt es darauf an, welche Unterlagen dem Rentenversicherungsträger hinsichtlich des Endes der Erziehung vorlagen... Eine Abmeldung des Kindes beim Meldeamt zum 31.01.1997 halte ich für unwahrscheinlich. Lag eine Bescheinigung des Jugendamtes vor, dass die Kinder ab dem 01.02.1997 bei der Pflegefamilie X untergebracht werden/wurden? Mit welcher Begründung wurde die Zeit im Feststellungsbescheid ab dem 01.02.1997 genau abgelehnt? Gruß, Oldenburger
Ingo Paaram 29.07.2016 | 08:35
Guten Morgen Oldenburger und Experte, Danke für die Antwort. Gern beantworte ich noch Ihre Fragen: Im Feststellungsbescheid steht bei beiden Kindern "Die Zeit vom 01.02.1997 bis zum ..... ( 1 Tag vor dem taggenauen 10.Geburtstag beider Kinder ) kann nicht als Berücksichtigungszeit anerkannt werden, weil das Kind nicht von Ihnen erzogen wurde." In den Melde Bescheinigungen beider Kinder ist von Geburt bis 06.02.1997 als End Datum beider Kinder angegeben, welches identisch mit der Melde Bescheinigung der Mutter ist. Unterlagen vom Jugendamt sind beim Wohnungsbrand vernichtet worden. Neue Anforderung brachte nichts. In dieser Großstadt gibt es 9 Jugendämter und eins behauptet, die Sachen liegen "da" und da behauptet, die Sachen liegen "dort". Kopien der Schreiben gegenseitig geschickt= 1x keine Antwort mehr, 1x "stimmt alles nicht". Ich fürchte, die Pflegefamilie hat sich mit der Berücksichtigungszeit ab 07.02.1997 bis Ende den Februar 97 zuerst eintragen lassen und DESHALB ging das bei meiner Nachbarin nicht mehr. Vielleicht hat der Computer das abgelehnt ?
Oldenburgeram 29.07.2016 | 08:49
"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." gibt es in der Rentenversicherung nicht. Zumindest nicht bei den Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Wurde über die (Nicht-)Anrechnung jetzt erst aktuell entschieden? Dann sollte Ihre Nachbarin einen Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid einlegen. Ansonsten sollte Ihre Nachbarin eine Überprüfung des Feststellungsbescheides beantragen. Hat sich Ihre Nachbarin um die Meldebescheinigungen gekümmert und sich selbst beim Jugendamt erkundigt? Oder waren das die Ermittlungen des Rentenversicherungsträgers? Übrigens: es stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand hinsichtlich eines Monats Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wirklich lohnt. Ist der Monat evtl. bereits durch einen Pflichtbeitrag oder Sonstiges belegt? Evtl. hat dieser Monat nicht einmal Auswirkungen. Gruß, Oldenburger
Ingo Paaram 29.07.2016 | 09:29
Hallo Oldenburger, Es wurde erst jetzt so über die Nichtanerkennung entschieden. Sie hat sich selbst um die Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen und Unterlagen von Jugendamt gekümmert. Letzteres erfolglos. Ob die RV nachgeforscht hat, ist nicht bekannt. Der Februar 97 ist nicht belegt. Er wäre aber wichtig. 1 Mon. mehr, 0,0278 EP mehr und dadurch bessere Bewertung von bewerteten / beitragsgeminderten Zeiten ( Lehre, Arbeitslosigkeit in den 80 er, Fachschulausbildung, und Zurechnungszeit wegen Erwerbsminderungsrente. )
Elmar Sackam 29.07.2016 | 12:00
Es gilt aber bei der Rentenversicherung der Spruch: Gottes Mühlen mahlen langsam, aber stetig!
Oldenburgeram 29.07.2016 | 19:55
Das hängt vom jeweiligen Träger ab, Elmar.
W*lfgangam 29.07.2016 | 20:21
Zitat von Ingo Paar anzeigenausblenden
Hallo Ingo Paar, wir reden da von zunächst mal von rd. 70 Cent Netto-Rente für diesen Monat, richtig? Und, ohne die Gesamtleistungsbewertung zu kennen, kommen hinten vielleicht 5-10 EUR mehr raus, wenn nicht gar Null-Wert. Die Nachbarin rutscht damit vielleicht aus der SoHi/GruSie raus, erhält zwar noch Wohngeld, zahlt Ihren Rundbeitrag aber komplett selbst ...vielleicht wird Sie damit sogar steuerpflichtig - wie gewonnen, so draufgezahlt ;-) Ohne alle Aspekte und Folgewirkungen zu kennen, kann das auch ein Schuss in den Ofen sein. Wenn man natürlich vorher alles einschätzen kann, ist das für die Nachbarin sicher hilfreich ...abzüglich der Honorare für priv. Rentenberater ;-) Gruß w.
Ingo Paaram 29.07.2016 | 21:50
Hallo W¤lfgang, Sie ist noch viele EP davon entfernt, Grusi - Schnäppchen wie GEZ, billiges Bus Ticket usw. zu verlieren oder gar steuerpflichtig zu werden. Honorar wurde nicht bezahlt. Aber Danke für die Hinweise. Allen noch ein schönes Wochenende. Grüße... I.
W*lfgangam 30.07.2016 | 19:01
Zitat von Ingo Paar anzeigenausblenden
Hallo Ingo Paar, danke für die Rückmeldung. Sie sehen, manchmal macht es keinen Sinn, wegen ein paar EUR (möglicher) 'Ungerechtigkeit' alles Mögliche in Bewegung zu setzen, wenn hinten nichts bei rauskommt - die Rente erhöht, die Grusi gekürzt und alles wie gehabt ...und nur die Verwaltung hätte ich bewegen (müssen)/Kosten und Ressourcen verschwendet. Gruß w.
Ingo Paaram 31.07.2016 | 10:01
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sie ist noch viele EP davon entfernt, Grusi (...) zu verlieren
Hallo Ingo Paar, danke für die Rückmeldung. Sie sehen, manchmal macht es keinen Sinn, wegen ein paar EUR (möglicher) 'Ungerechtigkeit' alles Mögliche in Bewegung zu setzen, wenn hinten nichts bei rauskommt - die Rente erhöht, die Grusi gekürzt und alles wie gehabt ...und nur die Verwaltung hätte ich bewegen (müssen)/Kosten und Ressourcen verschwendet. Gruß w.
Hallo W*lfgang, Ich schätze Ihre Beiträge immer sehr und bin dadurch auch schon viel schlauer geworden. Aber diesmal bin ich nicht ganz Ihrer Meinung. Sicher wird da was bewegt, und z.Z. ist es unter dem Strich das Selbe. Aber es ist in Zukunft gut möglich, das die Voraussetzung "Bedürftigkeit" für die Grusi zeitweise entfällt und dann ist eine höhere Rente eben besser. Ich selber hatte schon mal die Position "arbeitslos ohne Leistungsbezug " von der Agentur für Arbeit für 12 Tage melden lassen, obwohl dieser Monat bereits belegt war. Sollte es mal durch Gesetzesänderung zu einer taggenauen Abrechnung kommen statt Monate ( wie heute schon bei der Zugangsvoraussetzung zur KVdR sowie der Erwerbsminderungsrente ), dann steh ich besser da. Schaden kann es nicht. Aber vielleicht bringt es mal was....wer weiß.... LG I.
W*lfgangam 31.07.2016 | 19:58
Zitat von Ingo Paar anzeigenausblenden
Hallo Ingo Paar, es ist rentenrechtlich ja nichts verloren. Jederzeit kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden und dann ggf. positive (auch negative) Möglichkeiten für die Rente eröffnen - wenn es dann spontan sinnvoll erscheint. Rein rechtlich ist das natürlich eine 'Grauzone', wenn 'Fehler' bei der Rente nicht umgehend zur Neubewertung 'gemeldet' werden ;-) > Ich selber hatte schon mal die Position "arbeitslos ohne Leistungsbezug " von der Agentur für Arbeit für 12 Tage melden lassen, obwohl dieser Monat bereits belegt war. Könnte Sofortsinn gemacht haben, da dann dieser Monat als beitragsgeminderte Zeit in die Berechnungen eingeflossen ist - Ergebnis steht in der 'alten' Anlage 4. Gruß w.
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