In keiner Weise widerspricht dies unserer Gesetzgebung. Die Zuzahlungsforderung (Eigenanteil) besteht unabhängig von Qualität oder Erfolg der in Anspruch genommenen Leistung und wurde vom Gesetzgeber unter Hinweis auf die häusliche Ersparnis, insbesondere für die Verpflegung, eingeführt. Dieser Eigenanteil steht auch in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten. Die Kosten für die Durchführung einer Reha belaufen sich schon auf mehrere Tausend Euro. Auch dass sind nicht unerhebliche Kosten. Viel Erfolg bei der Durchführung Ihrer Reha !