Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wer bestellt der zahlt !

von Rehadruck23.07.2013 | 13:00
1692 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wurde aufgefordert Reha zu machen. Ich soll täglich einen Eigenanteil zahlen, in Summe nicht unerheblich. Wie kann es sein, daß jemand mich zu etwas zwingt und ich soll auch noch dafür einen Eigenanteil zahlen ? Das widerspricht doch in jeder Form unserer Gesetzgebung ? Fürs Essen kanns nicht sein, ich verzichte gerne darauf, ernähre mich wesentlich billiger.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In keiner Weise widerspricht dies unserer Gesetzgebung. Die Zuzahlungsforderung (Eigenanteil) besteht unabhängig von Qualität oder Erfolg der in Anspruch genommenen Leistung und wurde vom Gesetzgeber unter Hinweis auf die häusliche Ersparnis, insbesondere für die Verpflegung, eingeführt. Dieser Eigenanteil steht auch in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten. Die Kosten für die Durchführung einer Reha belaufen sich schon auf mehrere Tausend Euro. Auch dass sind nicht unerhebliche Kosten. Viel Erfolg bei der Durchführung Ihrer Reha !

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rehadruck, ich möchte abschließend noch gerne dem Beitrag von Evchen zustimmen. Jetzt ist doch wohl alles geklärt. Die weiteren Kommentare –nicht zu diesem Thema- sind wenig hilfreich. Man sollte sich doch auf das wesentliche beschränken –sprich die Fragestellung-. Ich wünsche allen einen schönen Tag. Nutzen Sie die Zeit sinnvoll !

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Badenseram 23.07.2013 | 14:32
Am Wochenende habe ich einen Bekannten in Reha besucht. Falkenbergklinik, Bad Herrenalb. Da sitzen die privatversicherten beim Essen im kleinen Zimmer (Casino genannt). Eigenanteilzahler der GKV sitzen im großen Saal und müssen ihr Essen selbst holen. So sieht es aus, vielleicht führen wir bald das indische Kastensystem ein, mit unberührbaren ?
Badenseram 23.07.2013 | 14:35
Meinte die Falken"burg"klinik, Bad Herrenalb Im Casino rennt auch noch eine Bedinung rum und bedient die privatversicherten.
Na und ?am 23.07.2013 | 15:10
Von den privat Versicherten gibt es schließlich auch mehr Geld. Und satt wird man doch so oder so.
Privatpatientam 23.07.2013 | 15:25
Am Wochenende habe ich einen Bekannten in Reha besucht. Falkenbergklinik, Bad Herrenalb. Da sitzen die privatversicherten beim Essen im kleinen Zimmer (Casino genannt). Eigenanteilzahler der GKV sitzen im großen Saal und müssen ihr Essen selbst holen. So sieht es aus, vielleicht führen wir bald das indische Kastensystem ein, mit unberührbaren ?
Meinte die Falken"burg"klinik, Bad Herrenalb Im Casino rennt auch noch eine Bedinung rum und bedient die privatversicherten.
Stellen Sie sich mal vor, am Wochenende flog ich mit einem Verkehrsflugzeug der Lufthansa nach Zürich. Die Passagiere der 1. Klasse saßen vorne in einem extra-Abteil auf besonders großen Sitzen und bekamen die allerfeinsten Delikatessen auf Porzelan serviert, während die übrigen Passagiere auf kleineren Sesseln sitzen mussten und ihren Kaffee aus Plastikbechern trinken mussten. Sowat aber auch......
Rehadruckam 23.07.2013 | 15:58
Wurde aufgefordert Reha zu machen. Ich soll täglich einen Eigenanteil zahlen, in Summe nicht unerheblich. Wie kann es sein, daß jemand mich zu etwas zwingt und ich soll auch noch dafür einen Eigenanteil zahlen ? Das widerspricht doch in jeder Form unserer Gesetzgebung ? Fürs Essen kanns nicht sein, ich verzichte gerne darauf, ernähre mich wesentlich billiger.
Niemand zwingt Sie eine Reha zu machen.
Doch, die Krankenkasse zwingt mich dazu, ansonsten stellen sie das Krankengeld ein.
Evchenam 23.07.2013 | 17:49
Hallo, als Krankengeldbezieher erhalten Sie während der Reha Übergangsgeld von Ihrem Rentenversicherungsträger. Und als Bezieher von Übergangsgeld müssen Sie überhaupt keine Zuzahlung leisten. Lesen Sie sich einfach noch mal in Ruhe Ihren Bescheid und die mitgesandten Unterlagen durch. Viel Erfolg bei der Reha.
Annaam 23.07.2013 | 23:39
Passen Sie auf was Sie an Infos in der Reha preisgeben - es gibt keine Schweigepflicht der Ärzte! Genau wie man Sie zur Reha zwingt wird man später von Ihnen Schweigepflichtsentbindungen für den Rehabericht einfordern - egal ob er den Tatsachen entspricht oder nicht. Auch beim Ausfüllen der oft vorab zugesandten Fragebögen sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie nicht davon ausgehen können zum Rehaarzt überhaupt ein Vertrauensverhältnis entwickeln zu können. Evtl. können Sie auch hier partizipieren: http://www.krank-ohne-rente.de Die meisten in dem Forum haben ähnliches erlebt. mfg
Useram 24.07.2013 | 07:03
@Anna: wer lesen kann und so, gell. Es ging hier um Fragen zur Zuzahlung.
Anonymusam 26.07.2013 | 11:37
Was zahlt eigentlich ein Beamter als Eigenanteil bei einer stationären Reha?
Anonymusam 26.07.2013 | 11:37
Was zahlt eigentlich ein Beamter als Eigenanteil bei einer stationären Reha?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026