Guten Tag Frank1904,
sollten Sie durchgehend krank geschrieben sein bis zum Beginn der Reha, richtet sich das ÜG nach den Bemessungsgrundlagen des KG vor ALG I. Zumindest bei med. Reha.
Bei Umschulungen kann das auch so sein, meistens gibt es aber innerhalb der letzten 3 Jahre eine Beschäftigung. Hier wird das Entgelt der letzten Beschäftigung und zum Vergleich das Tarifentgelt herangezogen, um das ÜG zu berechnen. Diese Berechnung wird vorrangig betrieben.