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Experten-Antwort

Weviel Übergangsgeld

von Frank190401.02.2016 | 10:25
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5 Antworten

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Hallo zusammen, folgende Situation, Ich war letztes Jahr zur medizinischen Reha und habe in der Zeit auch Übergangsgeld bezogen. Danach wieder Krankengeld. LTA wurden genehmigt und dass soll ende März starten. Nun läuft aber nächste Woche mein Krankengeld aus und ich muss ALG1 beantragen. Richtet sich dann ab ende März das Übergangsgeld nach dem Arbeitslosengeld ??

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frank1904,

sollten Sie durchgehend krank geschrieben sein bis zum Beginn der Reha, richtet sich das ÜG nach den Bemessungsgrundlagen des KG vor ALG I. Zumindest bei med. Reha.

Bei Umschulungen kann das auch so sein, meistens gibt es aber innerhalb der letzten 3 Jahre eine Beschäftigung. Hier wird das Entgelt der letzten Beschäftigung und zum Vergleich das Tarifentgelt herangezogen, um das ÜG zu berechnen. Diese Berechnung wird vorrangig betrieben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Thoas B:

Die Situation von Frank1904 wurde auf LTA (berufliche Reha) bezogen. Die o.a. Antwort macht deutlich, dass bei der med. Reha das zuvor gezahlte KG eine Bedeutung hat. So ist das bei Ihnen, weil Sie eine med. Reha nach KG-Zahlung erhalten. Die Höhe des "Übergangsgeldes nach KG" bedeuet, dass die Bemessungsgrundlage für das KG auch zur Berechnung des ÜG hergenommen wird. Das ist das Entgelt vor KG-Bezug, aber nicht das KG daselbst.

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3 Antworten

Thomas B.am 01.02.2016 | 18:50
Liebe Experten, ich bin gerade etwas irritiert: Nach einer OP im Oktober werde ich Mitte Februar auf Reha gehen. Bis dahin werde ich durchgehend seit Oktober krankgeschrieben sein. Jetzt lese ich oben, "sollten Sie durchgehend krank geschrieben sein bis zum Beginn der Reha, richtet sich das ÜG nach den Bemessungsgrundlagen des KG vor ALG I". Wonach richtet sich bei mir dann das ÜG? Nach dem letzten Arbeitsentgelt oder dem Krankengeld der letzten Monate? Danke schon mal. Grüße Thomas
Achillam 02.02.2016 | 09:20
Das ist Einzelfallabhängig, entweder aus den Daten die der Krankenkasse zur Krankengeldberechung vorlagen, also auch den Daten aus denen sich das Übergansgeld für die medizinische Rehabilitation berechnet, oder dem letzten Bemessungszeitraum mit Entgeltfortzahlung durch den Arbeitegeber. Dies wird dann mit dem für Sie geltenden Tarif (meistens zueletzt ausgeübert Beruf + Branche des Arbeitgebers) verglichen. Der höhere Betrag wird gezahlt.
Thomas B.am 02.02.2016 | 11:11
Danke an die Experten - jetzt bin ich wieder beruhigt.
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