Hallo Karolina,
es wird wohl so sein, dass die Tätigkeit in der WfbM nicht mit einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vergleichbar ist. Es sollte daher kein Problem sein, wenn Sie dort für 4 Stunden erwerbstätig sind. Um sicher zu gehen - auch ob evtl. eine neue Begutachtung erforderlich ist - sollten Sie mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen.
Für die Zeit in der WfbM haben Sie auch Anspruch auf Übergangsgeld, auf das allerdings die Erwerbsminderungsrente angerechnet wird.