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Experten-Antwort

Widerspruch

von Nadine16.01.2014 | 15:18
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Erst einmal zu meiner Situation: habe über die Rentenversicherung LTA genehmigt bekommen. Arbeitserprobung /Berufsfindung hat schon statt gefunden. Nun kam der Bescheid, das eine Kostenübernahme für eine Umschulung nicht entsprochen werden kann, mit der Begründung " Ihre gelernte Tätigkeit Können sie trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin ausüben. Wir sehen die Durchführung einer Integrationsmaßnahme im Rahmen vom BFW (AVANTI) als ausreichend an.". Nun frage ich mich natürlich, ob ich dem Widersprechen soll, und ob ich überhaupt eine Chance habe, dadurch eine Umschulung genehmigt zu bekommen, oder ob es sinnvoller für mich wäre, direkt an der mir angebotenen Integrationsmaßnahme teilzunehmen? Über ehrlich gemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen. Gruß, Nadine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ohne Kenntnis des Ergebnisses der Berufsfindung/ Arbeitserprobung und des gesamten Sachverhaltes ist es im Forum nicht möglich Ihre Situation fachgerecht zu beurteilen.

Wir empfehlen Ihnen ein (weiteres) Gespräch mit Ihrem/ Ihrer zuständigen Rehafachberater/in zu suchen. Er/ Sie wird Ihnen erklären können, wie diese Entscheidung zu Stande gekommen ist.

Wenn Sie Bedenken bezüglich der Widerspruchsfrist haben, können Sie (vorsorglich) Widerspruch einlegen. Eine Begründung für den Widerspruch kann nachgereicht werden. Sollten Sie Entscheidung - ggf. nach einem Gespräch mit dem/ der Rehafachberater/in - dann doch akzeptieren, können Sie den Widerspruch jederzeit zurücknehmen.

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2 Antworten

???am 16.01.2014 | 16:10
Lässt sich so nicht sagen. Nach Ihrer Schilderung haben Sie zuletzt nicht in Ihrer gelernten Tätigkeit gearbeitet? Wie aktuell ist denn Ihr Wissensstand? Ist hier eine Auffrischung nötig oder reicht tatsächlich eine Einarbeitung? Wie alt sind Sie? Wenn Sie bei Abschluss der möglichen Umschulung schon auf die 50 zugehen, sind Sie als Berufsneuling faktisch nicht mehr vermittelbar. Sie müssten dann also in Ihrem Umschulungsberuf über gute Beziehungen verfügen, um eine Stelle zu bekommen. Außerdem darf die DRV Ihnen nicht einfach eine Umschulung zahlen, wenn es auch billiger, zB. mit einer Integrationsmaßnahme, geht.
Nadineam 17.01.2014 | 11:17
Hatte heute ein telefonisches Gespräch mit meiner Reha-Beraterin zwecks Termin. Heraus kam, das ich angeblich keinen Termin bräuchte!? Ich soll entweder einen Widerspruch schreiben, oder an "AVANTI" teilnehmen. Und nun!? Jetzt bin ich genauso schlau, wie zuvor!
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