Ohne Kenntnis des Ergebnisses der Berufsfindung/ Arbeitserprobung und des gesamten Sachverhaltes ist es im Forum nicht möglich Ihre Situation fachgerecht zu beurteilen.
Wir empfehlen Ihnen ein (weiteres) Gespräch mit Ihrem/ Ihrer zuständigen Rehafachberater/in zu suchen. Er/ Sie wird Ihnen erklären können, wie diese Entscheidung zu Stande gekommen ist.
Wenn Sie Bedenken bezüglich der Widerspruchsfrist haben, können Sie (vorsorglich) Widerspruch einlegen. Eine Begründung für den Widerspruch kann nachgereicht werden. Sollten Sie Entscheidung - ggf. nach einem Gespräch mit dem/ der Rehafachberater/in - dann doch akzeptieren, können Sie den Widerspruch jederzeit zurücknehmen.