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Widerspruch

von ´fee17.07.2007 | 11:35
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8 Antworten

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Arbeitsunfähig vor volle Erwerbsminderung und nach Ablehnungsbescheid ,hat das bei der Lva nichts zusagen wenn der Arzt ein arbeitsunfähig schreibt über Monate?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei Ausübung einer sonst versicherungspflichtigen Beschäftigung sind Anrechnungszeiten, haben aber keine Auswirkung auf die Entscheidung, ob jemand Erwerbsunfähig ist.

7 Antworten

???am 17.07.2007 | 11:41
Ihr behandelnder Arzt schreibt Sie für Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit arbeitsunfähig. Für eine Rente wird auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, also auf alle Berufe abgestellt. Schon allein daher kann die Ablehnung kommen. Legen Sie doch Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Beantragen Sie Akteneinsicht, dann sehen Sie den Hintergründe und können im Widerspruchsverfahren entsprechend argumentieren.
feeam 17.07.2007 | 11:52
DEr Arzt hat geschrieben das es grob fahrläßig wäre und das ich nicht in der lage sei eine tätigkeit aufzunehmen
Nixam 17.07.2007 | 12:36
Sicher hat das Ihr HAUSARZT geschrieben. Nicht jedoch der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung. Legen Sie einfach Widerspruch ein! Massgebend ist das, was der Arzt beim Ärztlichen Dienst der Rentenversicherung über Sie gutachtet; nicht was Ihr Hausarzt erzählt.
Antoniusam 17.07.2007 | 13:47
Da Sie offensichtlich völlig unerfahren mit solchen Dingen sind, sollten Sie Ihren Widerspruch UNBEDINGT von einem Fachmann aufsetzen lassen. Z.B.:(www.sovd.de) oder (www.vdk.de) Die Sozialverbände haben Tag für Tag mit so etwas zu tun und wissen ganz genau worauf es ankommt !
Eam 17.07.2007 | 14:20
Der Phantasie der Behörde sind da oft keine Grenzen gesetzt. Hausärzte gelten da oft als Erfüllungsgehilfen der Patienten.Mir passiert: Begutachtung angesetzt, Gutachter stellt 50 % Behinderung fest. Spätere Akteneinsicht ergibt, dass Behördenmitarbeiter vorab 30 % vorschlug. Nachdem der Gutachter nicht mitzog, willkürliche Festsetzung auf vorher vorgeschlagene 30 %. Weitere GdB dafür auch zurückgenommen, da am Untersuchungstag Probleme geringer waren als 2 Jahre zuvor. Schon wieder Millionen Kosten eingespart, indem durch eine Rückstufung eine Rentenbeantragung mit GdB über 50 % verhindert wurde. Die Folge: Jetzt werden halt die Richter bemüht.
Antoniusam 17.07.2007 | 15:06
Auch Gutachter können irren ! Die sogenannte "GdB-Tabelle" (erhältlich beim Versorgungsamt) lässt grosse Ermessensspielräume zu. Bei manchen Krankheitsbildern liegt die Spanne sogar zwischen 30 und 100 %(!). Irgendwo dazwischen muss Sie der Gutachter dann einstufen. Kein Wunder, dass es dabei oft zu unterschiedlichen Ansichten kommt !
Eam 17.07.2007 | 23:07
Lieber Antonius, Sie haben etwas missverstanden. Ein Sachbearbeiter hat vor Begutachtung ohne mich zu kennen 30 % vorgeschlagen, der Gutachter hat auf 50 % erkannt und eindeutig geschrieben,dass 30 % zu wenig sind, was einen Sachbearbeiter nicht gehindert hat, die einmal vorgefasste Meinung weiter zu vertreten. Es geht mir nicht um Gutachter, sondern die, die dann was draus machen. Genaugenommen wurde der Gutachter genauso vorgeführt wie Tag für Tag erfahrene Hausärzte vom MDK und ähnlichen Spezialisten, die oft in der sogenannten freien Wirtschaft wohl nur Mülltonnen leeren würde, wobei es mir fernliegt, auch nur einen Müllmann zu beleidigen.
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