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Widerspruch

von Inge06.06.2008 | 10:21
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29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wehrte Experten und User (innen), ich erwarte in Kürze einen Widerspruchsbescheid. Noch kann ich nicht sagen was darin stehen wird, aber... Kann ich einen Widerspruch auch nach einem Widerspruchsbescheid nochmal überprüfen lassen oder muss ich gleich Klage einreichen? Es sind neue Erkenntnisse vorhanden, die beim Widerspruch noch nicht, bzw. zu spät vorlagen. Nach Rücksprache (tel.) mit der DRV wurde mir gesagt ich bräuchte diese Unterlagen nicht mehr einreichen, der Fall sei abgeschlossen und ich bekomme einen Bescheid. Da ich jedoch meine, eine Klage könnte aufgrund dieser Unterlagen verhindert werden, wollte ich meinen Widerspruch überprüfen lassen. Geht das? Vielen Dank für alle hilfreichen Tipps Inge p.s. Bitte nur ernste Antworten, bin schon gestresst genug deswegen!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Überprüfung der Entscheidung wird im Klageverfahren veranlasst.

28 Antworten

Rosannaam 06.06.2008 | 10:26
Hallo Inge, nach dem Widerspruchsbescheid - so denn überhaupt einer kommt, vielleicht wird ja auch Ihrem Widerspruch entsprochenund es kommt ein Bewilligungsbescheid! - bleibt nur der Klageweg! Warten Sie´s doch ab, was dabei herauskommt. Da laut Aussage der DRV der Fall abgeschlossen ist (wird), bleibt Ihnen eh nix anderes übrig. Ich möchte Ihnen keine falschen Hoffnungen machen, aber ich finde die Aussage, dass ein Bescheid kommt, eigentlich positiv. Sonst hätte man Ihre zusätzlichen Unterlagen bestimmt angefordert. Also - am besten cool bleiben und abwarten. MfG Rosanna.
Ingeam 06.06.2008 | 10:38
Danke Rosanna, allerdings sagte die Dame am Telefon es kommt ein "Widerspruchsbescheid" und das klingt nicht nach Bewilligung oder täusche ich mich da? Und ich hatte denen auch geschrieben, dass ich noch ärztliche Unterlagen nachreichen werde, aber die haben meinen "Fall" abgeschlossen ohne darauf zu warten. Ich hatte das Problem nicht eher an die Unterlagen zu kommen wegen der Terminvorlaufzeit und meiner Krankheit. Aber ich warte jetzt einfach mal ab, was da kommt und werde dann ggf. Klage einreichen. Gruß Inge
Frank Morrisam 06.06.2008 | 12:40
Ich vermute auch eher das ein für Sie positiver Widerspruchsbescheid erfolgt und damit die Sache erledigt sein dürfte. Den wenn sinngemäss von der RV geäußert wurde, das dieser Befund nicht mehr nötig sei, kann man es ja nur so interpretieren , das die bereits vorliegenden Unterlagen bereits ausreichen , um einen postiven Widerspruchsbescheid ergehen zu lassen . Der Bescheid müsste dann eigentlich nächste Woche auf jeden Fall bei Ihnen eintreffen ( sonst würde ich noch mal nachfragen ! ) Sollte doch ein negativer Widerspruchsbescheid erfolgen, erheben Sie sofort die Klage und legen Ihrem Anwalt gleich diese aktuellen - dem RV Träger ja nicht bekannt gewesenen Ärztlichen Befundberichte vor - zur Weiterleitung ans Sozialgericht zusammen mit der Klage und einer sich u.a. auch darauf stützenden Klagebegründung. Die RV hat extrem schlechte Karten wenn sich dann wirklich herausstellen sollte, das diese Befundberichte den die RV nicht mehr vor der Entscheidung haben wollte, ihr Rentenbegehren positiv unterstützt. Dann mischt das SG die Karten völlig neu, beurteilt auch neu und wird ein -für Sie hoffentlich positives - Urteil fällen. Schönes Wochenende.
Ingeam 06.06.2008 | 13:52
Ein herzliches Dankeschön für alle Antworten, (besonders Rosanna und Frank) Ihr habt mir ein wenig Mut gemacht zum Wochenende. Vielleicht ist es ja tatsächlich ein positiver Bescheid, dann wären meine Sorgen ein wenig kleiner. Ich werde euch berichten, was rausgekommen ist. (das "DU" bitte ich zu verstehen, es klingt einfach freundlicher hier) So wünsche auch ich angenehme Erholung am Wochenende und nochmals vielen Dank für die aufmunternden Worte! MG Inge
JoJoam 10.06.2008 | 07:26
Hallo Engelchen, ich wollte Inge nicht das Wochenende verderben. Nach meiner Erfahrung bedeutet die Vorlage an den Widerspruchsausschuss und die Behandlung des Widerspruches in einer Sitzung, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Sofern nach einer Überprüfung des Widerspruches sich ein positives Ergebnis ergibt, hilt die Verwaltung dem Widerspruch ab. Nur die "Negativfälle" landen vor dem Widerspruchsausschuß. JoJo
Engelchenam 09.06.2008 | 23:08
Hallo Inge, bind durch stöbern bzgl. Widerspruch auf dieses Forum gestoßen - bzw. Deinem Beitrag. Ich habe das gleiche Problem. Bekam breits 2 Jahre volle EU - dann auf einmal Ablehnung. Widerspruch eingelegt (VDK) - Weiterleitung an das Gremium. Sitzung war 03.06.08 in Berlin !?!? Habe auch noch keinen Bescheid - aber schon oft bei DRV angerufen. Hast Du denn schon etwas gehört? Ich denke, es hört sich schon positiv an, wenn man gesagt bekommt, der Bescheid dauert so ca. 2-3 Wochen. Fragt sich nur welcher!?!?
Ingeam 10.06.2008 | 07:51
Hallo ihr 2, dankeschön vorab für eure Nachricht. Nein, habe noch keinen Bescheid erhalten und warte weiter gespannt. Ja, so wie JoJo das schreibt sehe ich es leider auch. Aber dennoch werde ich nicht aufgeben! Wenn die DRV meint meinen Widerspruch abzulehnen, ohne dass alle erforderlichen Unterlagen vorlagen, werde ich wohl oder übel Klage einreichen. Ich halte euch aber auf dem Laufenden! p.s. Gott sei Dank bin ich gut Versichert (Rechtschutz) Gruß Inge
JoJoam 10.06.2008 | 08:08
Hallo Inge, ich habe mir Ihren Beitrag und die Anworten noch einmal genau angesehen. Wenn Ihr Widerspruch bereits in einer Sitzung behandelt und dort eine Entscheidung getroffen ist, m u s s ein Widerspruchsbescheid entsprechend der Entscheidung erteilt werden. Neue Tatsachen können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies schließt nicht aus, dass die Verwaltung den Bescheid bzw. den Widerspruchsbescheid nochmals überprüft, wenn sie aufgrund der vorgelegten neuen Unterlagen zur Auffassung gelangt, dass die Bescheide rechtswidrig sind (§ 44 SGB X). Auf der sicheren Seite sind Sie auf jeden Fall, wenn gegen den Bescheid Klage erhoben wird. Hoffentlich finden Sie einen guten Anwalt der sich im Sozialrecht gut auskennt. JoJo
Engelschenam 10.06.2008 | 08:42
Hallöchen, vielen lieben Dank für die schnellen Infos. Bei mir war der Fall -für mich eigentlich sicher- aber für die DRV kompliziert. Ich hatte 2 Gutachter. Einmal HNO - der sprach für eine EU-Berentung, der andere ein Psychologe - der sprach gegen eine EU-. Problematik - sie haben das Gutachten des HNO nicht gewürdigt. Es wurde jede Menge Einschränkungen im Gutachten angegeben. Ich leide an MM, Tinnitus und hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit. Ich habe kein "psychiches Problem". Daher ist das Gutachten des Neuro auch richtig. Mein Schwindel ist vom Innenohr und nicht von der Psyche (wurde auch so diagnostiziert). Trotzdem habe ich ein gutes Gefühl (was ich vorher nicht hatte). Warte natülich "wie ein Flitzebogen" auf meinem Bescheid. Auf jeden Fall gab es noch keine Ablehnung - habe gestern mit meiner KV telefoniert. Halte Euch aber auf dem laufenden. Gruß Bea
Ingeam 10.06.2008 | 08:32
Ob die "neuen" Unterlagen dazu führen, dass der zu erwartende Bescheid rechtswidrig ist, kann ich noch nicht beurteilen. Muss mir den Bescheid erstmal durchlesen. Also wenn ich keine "Rechtswidrigkeit" erkennen kann, dann reiche ich Klage ein. Das waren meine Gedanken und diese haben Sie freundlicher Weise bekräftigt. Hoffen wir auf eine zügige Bearbeitung vor dem Sozialgericht, damit das Recht auch Recht bleibt! Gruß Inge
Rosannaam 10.06.2008 | 09:35
Hallo Inge und Engelchen, ich bin der gleichen Meinung wie Jojo, wollte Ihnen aber auch nicht das WE verderben. IN DER REGEL handelt es sich bei einem Widerspruchsbescheid um einen negativen Bescheid, das heißt, in den meisten Fällen wird die Rente abgelehnt. Denn würde dem Widerspruch entsprochen, wird ein Rentenbescheid erteilt. Manchmal wird der/die Versicherte vorher mit einem einfachen Schreiben darüber informiert, z.B. wenn noch Informationen für die Rentengewährung erforderlich sind. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn eine Teilabhilfe erfolgt (statt volle EM-Rente nur teilweise EM-Rente) wird auch ein Widerspruchsbescheid erteilt. Kann, muß aber nicht so sein. Es bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als abzuwarten. Sorry für die schlechte Nachricht. MfG Rosanna.
Ingeam 10.06.2008 | 10:08
ja, dachte ich mir schon ;-(( Trotzdem danke! Ich melde mich wieder, sobald ich was neues weiß... Inge
Frank Morrisam 10.06.2008 | 11:35
Aus den bisherigen Beiträgen von " Inge " ersehe ich aber nicht, das ihr Widerspruch vor dem Widerspruchsauschuß gelandet sein soll.... Das hat sie doch gar nicht geschrieben , sondern nur das ein Widerspruchsbescheid jetzt kommt. Wieso wird dann angenommen, das der Ausschuß sich damit befasst hat ?? Sollte dies jedoch so sein, ist wirklich leider mit einer Ablehnung der EM-Rente zu rechnen und dann hilft nur noch das Klageverfahren.
Rosannaam 10.06.2008 | 13:20
Hallo Frank Morris, ein WIDERSPRUCHSBESCHEID kommt GRUNDSÄTZLICH, wenn der Widerspruchsausschuss getagt und seine Entscheidung getroffen hat (meistens Ablehnung; s. meinen vorigen Beitrag). Wird dem Widerspruch abgeholfen, wird (nur) ein RENTENbescheid erteilt! Der Widerspruchsbescheid wird - speziell auf diesen Fall bezogen - formlos geschrieben und mit der Rechtsbehelfsbelehrung der KLAGE versehen. Das Widerspruchsverfahren ist die 1. Instanz nach einem abgeschlossenen Rentenverfahren (oder bei Ablehnung der Rente) und zwingend vorgeschrieben. Wird dem Widerspruch stattgegeben und der Rentenbescheid erteilt, kann dann nur noch Widerspruch (oder danach Klage) gegen Sachverhalte eingelegt werden, die mit diesem (Renten-)Bescheid festgestellt werden; z.B. gegen die Berechnung der Rente, Einkommensanrechnung etc. Ansonsten kann gegen den RENTENBESCHEID weder Widerspruch noch Klage eingereicht werden. So ist der Verlauf im Widerspruchsverfahren. MfG Rosanna.
Wolfgangam 10.06.2008 | 16:12
> Ansonsten kann gegen den RENTENBESCHEID weder Widerspruch noch Klage eingereicht werden. Kann ...immer ! ;-) Und zulässig gegen alle Teile des Bescheides, die nicht den Widerspruch behandeln, dem Widerspruch in vollem Umfang abgeholfen haben. Gruß w.
Rosannaam 10.06.2008 | 17:26
Hallo Wolfgang, DAS habe ich doch geschrieben: >>Wird dem Widerspruch stattgegeben und der Rentenbescheid erteilt, kann dann nur noch Widerspruch (oder danach Klage) gegen Sachverhalte eingelegt werden, die mit diesem (Renten-)Bescheid festgestellt werden; z.B. gegen die Berechnung der Rente, Einkommensanrechnung etc. ANSONSTEN kann gegen den RENTENBESCHEID weder Widerspruch noch Klage eingereicht werden.<< :-)) VG Rosanna.
Engelchenam 10.06.2008 | 20:18
@ an alle Da ich bzw. die VDK, KK noch keinen Ablehnungsbescheid hat, davon ausgehen, daß meinem Antrag auf Abhilfe stattgegeben wurde. Wie gesagt, daß Gremium tagte am 03.06.08 - heute ist der 10.06.08 und noch kein Bescheid da. Ist das nicht ein gutes Zeichen???
Engelchenam 10.06.2008 | 20:26
Hallo Inge, ist der Bescheid angekommen. Ich will Dich ja nicht verunsichern, aber ich habe auch einen Bescheid erhalten und zwar vom zentralen Widerspruchssausschuss der DRV (Datum 8.5.-Eingang 13.5.).
Engelchenam 10.06.2008 | 20:41
Hallo Rosanna, woher wissen Sie das alles? Dauert es denn lange bis der Bescheid kommt, wenn getagt wurde? Mir sagte man am Telefon (DRV) das es u.U. auch 3 Wochen dauern könne, bis ich Bescheid bekomme.
Wolfgangam 11.06.2008 | 08:23
Sorry Rosanna, bin wohl nur am letzten Halbsatz an den Großbuchstaben kleben geblieben. Hast natürlich Recht und alles gesagt gehabt :-) Gruß w.
Rosannaam 11.06.2008 | 12:08
Hallo Engelchen, wenn der Widerspruchsausschuss bereits am 03.06.08 getagt hat und Ihnen gesagt wurde, dass der Bescheid in ca. 3 Wochen erteilt wird, bedeutet dies m.E. zu 98 %, dass es sich um einen Rentenbescheid (Bewilligungsbescheid) handelt. Wenn der Widerspruchsausschuss seine Entscheidung getroffen und die Rente abgelehnt wird, wird innerhalb kürzester Zeit der Bescheid geschrieben (manuell, nicht über die EDV). Dies dauert normalerweise keine 3 Wochen, es sei denn, es herrscht totaler Personalmangel! Aber trotz allem ist dies REINE Spekulation!!! Sie können sich ja nochmal melden, wenn Sie den Bescheid, welchen auch immer, bekommen haben. Ich weiß dies alles aus der Praxis, da ich bei einer DRV tätig bin. MfG Rosanna.
Engelchenam 11.06.2008 | 14:06
@ Rosanna Danke für die schnelle Nachricht. Da ich es ja vor Nervosität nicht mehr aushalte, rufte ich heute noch einmal nach Berlin an. Lt. SB warten diese auf meine Unterlagen (keine WS-Stelle). Sorry wenn ich mich vielleicht mal wiederhole, aber Fakt ist, daß wenn keine Abhilfe geschaffen wurde ich -auf dem direkten Wege - eine Ablehnung bekommen hätte, oder verstehe ich Sie da falsch? Ganz, ganz liebe Grüße
Rosannaam 11.06.2008 | 15:17
Hallo Engelchen, Sie haben mich richtig verstanden. :-)) Ich weiß natürlich nicht, wie man bei der DRV in Berlin "arbeitet". Bei uns wäre es jedenfalls so, wie von mir beschrieben. Aber wie bereits gesagt, es bleibt Ihnen wirklich nichts anderes übrig, als zu warten. Und ich möchte auch wirklich keine falschen Hoffnungen wecken. Wird schon schiefgehen.... Ich drücke Ihnen die Daumen, dass die ganze Angelegenheit positiv für Sie verläuft!!! VG Rosanna.
Rosannaam 11.06.2008 | 15:22
Ich kann eigentlich nicht verstehen, dass man in Berlin sooo ein Geheimnis daraus macht und Ihnen nicht sagt, ob Sie einen Rentenbescheid oder einen (Widerspruchs-)Ablehnungsbescheid erhalten. Ich handhabe es in einem gleichgelagerten Fall normalerweise ganz anders - nämlich lockerer! Wenn ich oder meine Mitarbeiter die Akten von der Widerspruchsstelle zurückbekommen und sehen, dass dem Widerspruch stattgegeben wird und Rente zu zahlen ist, kann man dies doch bei einer Anfrage dem/der Versicherten mitteilen!? Oftmals ist auch noch irgendetwas zu erheben und die Bescheidserteilung verzögert sich dadurch. Weshalb sollte man dann den/die Vers. im Unklaren lassen? Nachvollziehen kann ich sowas nicht. Aber jeder arbeitet halt anders. VG Rosanna.
Engelchenam 11.06.2008 | 20:13
Ein Hoch auf die DRV in .... Schade das es nicht mehr Mitarbeiter von Ihnen gibt. Jetzt noch ne kurze Frage: Warum wissen die MA in Berlin nicht wo und wann "angeblich" getagt wird. Ist es wirklich wahr, daß eine ganze Woche lang getagt wird und Heimatnah vom Antragsteller? Manchmal denke ich, da weiß nicht wirklich einer, was der andere macht, bzw. sagt. Man konnte mir noch nichteinmal sagen, wo sich meine Akte befindet - finde ich unmöglich. Als ich dann nachfragte, von wem ich Bescheid bekäme sagte man mir - von der zentralen Gerichtsstelle. Egal ob Ablehnung oder Abhilfe. Irgend wuste ich bis heute -schön das es Sie gibt - nicht mehr als vor 3 Monaten. Aber davon abgesehen, die bei der VDK sind genauso. Die wissen "angeblich" auch nichts bzw. wie lange es dauert, oder wie lange so eine WS dauert bis getagt wird. Traurig. Hoffe natürlich auf baldige ABHILFE (kann dann von mir aus auch noch ein bisschen dauern) Nochmals gglG
Rosannaam 11.06.2008 | 23:59
Hallo Engelchen, danke für das Kompliment! Ich nehme an, dass Sie bei der DRV Bund in Berlin (frühere BfA) versichert sind. Zur "Ehrenrettung" der dortigen Mitarbeiter muß ich sagen, dass das Haus dort "riesengroß" mit einer wahnsinnigen Anzahl von Mitarbeitern ist.... Ich bin bei einem Regionalträger, also einer früheren LVA, beschäftigt, wo alles vielleicht doch noch ein bißchen übersichtlicher ist. Bei uns tagt der Widerspruchsausschuss ausschließlich im Hause, und eigentlich entscheiden sie dann innerhalb eines Tages. Wie das bei der DRV Bund gehandhabt wird, weiß ich nicht. Dass der VdK auch nicht mehr weiß als Sie, ist aber normal! Denn der Bescheid, egal ob Widerspruchs- oder Bewilligungsbescheid, wird ja dem VdK als Bevollmächtigten zugestellt. Vorher hört der VdK genausoviel oder wenig wie Sie. Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und drücke die Daumen, dass Sie nicht mehr so lange warten müssen. VG Rosanna.
Engelchenam 12.06.2008 | 12:48
Hi, ich bin es nochmal. Habe gerade bei der WS Berlin angerufen. Meine Akte befindet sich jetzt bei der zentralen Widerspruchsstelle i.H. und von dort würde ich auch Post bekommen. Egal ob neg. oder pos. Was ist das für eine Stelle? Warum steht eigentlich keine Mitteilung über den Ausgang im PC? Oder wollen die mich dumm lassen? Ich weiß nicht, aber der SB mit dem ich gestern das Vergnügen hatte, meinte, ich bekäme die Post von denen. Was soll ich jetzt glauben? VLG
Rosannaam 12.06.2008 | 13:04
Hallo Engelchen, jede DRV (vermutlich auch die DRV Bund) hat ihre Leistungsabteilung - Reha- und Rentenabteilung - UND die Widerspruchsstelle und Rechts-/Klageabteilung. M.E. bedeutet die Aussage, dass sich Ihre Akten derzeit bei der Widerspruchsstelle befinden. Dort wird nach Eingang des Widerspruchs Vorarbeit geleistet (Vorlage an die Ärztl. Dienststelle, zusammenfassender Bericht usw.) und die Akte DANN dem Widerspruchsausschuss vorgelegt, sofern von der SB in der Widerspruchsstelle keine oder eine ablehnende Entscheidung getroffen wird. Wird bereits bei der Widerspruchsstelle festgestellt, dass doch Rente zu gewähren ist, erfolgt KEINE Vorlage mehr an den Wi.Ausschuss, sondern die Akte geht zurück an die Rentenabteilung und von dort wird der Rentenbescheid erteilt. Ich in der Rentenabteilung kann z.B. auch einem Versicherten keine Auskunft über den Stand des Widerspruchsverfahrens geben, da ich auch nicht weiß, was bei der Widerspruchsstelle gerade gemacht wird. EDV-mäßig werden solche Dinge auch nicht erfaßt. Die Rentenabteilung kann erst tätig werden, wenn von der Widerspruchsstelle oder dem Widerspruchsausschuss eine Entscheidung getroffen wurde. Ich würde mal sagen, dass das in Ihrem Widerspruchsverfahren genauso abläuft. Deshalb war die Aussage des SB auch nicht falsch! Jetzt warten Sie´s halt ab. Wird ja wohl nicht mehr so lange dauern, bis Sie wieder etwas von dort hören. VG Rosanna.
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