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Experten-Antwort

Widerspruch LTA mit Empfehlung eines Bürgerbeauftragten

von SF29.04.2017 | 07:38
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31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, habe Anfang März einen Widerspruch wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Empfehlungsschreiben auf eine LTA vom Bürgerbeauftragten /Obhutsmann geschrieben und wollte wissen.wie lange die Rentenversicherung Zeit hat für eine Stellungnahme bzw.wie es dann weiter geht. Freue mich auf eine baldige Antwort und verbleibe bis dahin. Mit freundlichen Grüßen S.F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SF,

wenn Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt haben, wird dieser im Widerspruchsausschuss geprüft. Eine feste zeitliche Fist zur Prüfung gibt es nicht. Ggf. müssen ja auch nochmal Ermittlungen (z. B. Rückfragen beim SMD) erfolgen. Auch wann der Widerspruchsausschuss tagt, kann ich Ihnen nicht sagen. Da Sie aber den Widerspruch erst im März erhoben haben, sollten Sie dem Ausschuss noch etwas Zeit lassen. Sollte der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch zurückweisen, haben Sie die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht.

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30 Antworten

Fastrentneram 29.04.2017 | 07:56
Es existiert keine zwingende Bearbeitungsfrist Ihres RV-Trägers. Da Sie erst im März in Widerspruch gegangen sind, müssen Sie sich wohl noch etwas gedulden. Sollten Sie diese Geduld nicht haben, können Sie Ihre Neugier durch eine telefonische Rückfrage bei dem zuständigen Sachbearbeiter bezüglich des aktuellen Bearbeitungsstandes Ihres Widerspruchs ein wenig befriedigen. Hier im Forum wird Ihnen dies niemand beantworten können. Falls Ihrem Widerspruch entsprochen wird, Glückwunsch! Falls nicht, bleibt Ihnen nur der Klageweg vor dem Sozialgericht.
SFam 29.04.2017 | 08:43
Danke für die Info, ich glaube aber nicht dass das weitere Procedere über das Sozialgericht läuft, sondern das die Rentenversicherung sich beim Peditionsausschuss rechtfertigen muss, da die Sache über den Bürgerbeauftragten läuft aber ich bin mir da nicht ganz sicher. Aber danke für die Antwort.
Fastrentneram 29.04.2017 | 11:05
Wenn Sie sich da mal nicht irren. Damit sich ein Petionsausschuss einer Sache annimmt, bedarf es anderer Gründe, als ein individuell abgelehnter LTA-Antrag!
Kahlaam 29.04.2017 | 11:14
Hallo SF, ich glaube wohl auch nicht daran, daß Ihr LTA Antrag vorm SG landet. Es muss schon einen oder mehrere trifftige Gründe vorliegen, warum Ihr LTA abgelehnt wurde. Fast ausschließlich geht es hier im Forum um Erwerbsminderungsrente. Und wenn Ihr LTA Antrag noch durch den Petitionsausschuss muss, kann sich das in die Länge hinziehen. Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Erfolg das Sie Ihr Ziel erreichen. Mfg
Bürgerbeauftragteam 29.04.2017 | 11:22
Das hast doch schon mal geschrieben und genug, auch Experten-Antworten erhalten. Was soll der Bürgerbeauftragte bringen? Er kann dir beim schreiben helfen.
SFam 29.04.2017 | 11:26
Nein, er hat eine Empfehlung geschrieben und die RV um individuelle Prüfung gebeten, da er eine andere Auffassung hat wie die Rentenversicherung.
SFam 29.04.2017 | 13:09
Was geben Sie den für eine disqualivizierende Aussage, dürfen Sie sich überhaupt Bürgerbeauftragte nennen oder ist das Amtsmissbrauch? Sie können nie und nimmer Bürgerbeauftragter sein.
Bürgerbeauftragteram 29.04.2017 | 13:03
Ich habe auch eine andere Auffassung wie die meisten meiner Mitmenschen, besonders von meiner Ehefrau oder der Vorgesetzten.
SFam 29.04.2017 | 15:39
warten wir ab, immerhin kann der Bürgerbeauftragte die Sache an den Petitionsausschuss weiterleiten und dann muss sich die Rentenversicherung erklären warum abgelehnt wurde aber Danke für die Antworten.
SFam 29.04.2017 | 16:29
So jetzt antworte ich das letzte mal, hier werden Äpfel mit Birnen verglichen und mir ist auch zu viel Halbwissen unterwegs, ich warte ab.
Lisa Mülleram 29.04.2017 | 16:25
An den Petitionsausschuss kann sich jeder wenden, man braucht keinen Titel von und zu. Auch Lisa Meier könnte es.
SFam 29.04.2017 | 16:43
Deshalb ist mir das zu Dumm und nicht im Interesse eines Forums aber Danke für die Beleidigung. Vielleicht sollten sich manche Leute mal mit dem Peditionsrecht befassen.
Liosa Mülleram 29.04.2017 | 16:36
Richtig Statt Äpfel mit Birnen und Pflaumen, soll es heißen: Deutsche Rentenversicherung mit Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragten. Man merkt doch das Wochenende......Freigang für.....
KSCam 29.04.2017 | 19:40
Jetzt mal ganz sachlich - was ist denn bisher passiert? Ein Antrag auf LTA ist abgelehnt worden und momentan läuft dagegen ein Widerspruch. " ganz normale Dinge im Abkauf eines Reha- oder Rentenverfahrens. Dass nicht jeder Antrag bewilligt wird, ist auch völlig normal. Alle im Forum und auch Sie, SF werden abwarten müssen wie dieses Widerspruchsverfahren ausgeht. Und dass Sie sich einen "Bürgerbeauftragtten" genommen haben ist eine Randnotiz. Da kommt es in erster Linie auf die Argumentation in der Widerspruchsbegründung an und nicht darauf, wer beim Formulieren geholfen hat. Und ob Sie sich irgendwann an den Petitionsausschuß wenden ist auch Ihre Sache, aber auch das ist kein Freibrief dafür dass Sie in der Sache recht haben und auch recht bekommen. PS: zu Ihrer Ausgangsfrage: ich kenne keine Frist innerhalb derer ein Widerspruch erledigt werden muss.
SFam 29.04.2017 | 20:05
Danke für die ehrliche und nette Antwort. Ja ich habe eine Pedition geschrieben, die weitergeleitet wurde, der Bürgerbeauftragte hat sich aus den Akten ein Bild gemacht, neutral bewertet und da Fehler der Rentenversicherung gesehen, Beispiel der Reha Sachbearbeiter möchte mich nicht sehen, obwohl er für mich zuständig ist, der Ablehnungsgrund war objektiv sehr fadenscheinlich geschrieben, ärztliche Gutachten wurden ignoriert usw. Deshalb hat er sich der Sache angenommen und wird bei Widerspruchsbescheid weitere Schritte einleiten, ich denke mal die Sache dem Peditionsauschuss vorlegen und seine bzw. die ärztliche Stellungnahmen dem Peditionsauschuss mitteilen. Ich habe nicht einmal eine aktuelle ärztliche Begutachtung der RV erhalten, ich denke mal die Ablehnung ist aus dem Bauch heraus getroffen worden ohne Agumente.
KSCam 29.04.2017 | 22:36
Sorry, aber das ist Ihre ureigene Auffassung, die richtig sein könnte abernicht richtig sein muss. PS: wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte - was niemand von uns weiß - ist die nächste Instanz die Klage vor dem SG. Dass der Reha - Sachbearbeiter Sie nicht sehen möchte, ist völlig normal. Die Sachbearbeitung bearbeit die Akten. Meinen Sie vielleicht den Reha Fachberater - ein kleiner, aber feiner Unterschied. :) Um was für eine Maßnahme geht es denn eigentlich? Aber lassen wir es einfach, Ihr Problem kann hier im Forum nicht gelöst werden. Auch der Experte, der am Dienstag Ihre Fragen beantwortet, wird nicht beurteilen können was richtig ist.
SFam 30.04.2017 | 06:29
Ja, den Reha Fachberater meine ich, ist es nicht so das der Bürgerbeauftragten sich nur einmischt wenn er Verfehlungen der Rentenversicherung sieht? Er hatt sich alle Akten geben lassen und dann die Verfehlungen der Rentenversicherung bemerkt und sich deshalb so eingesetzt mit seiner Empfehlung. Das hat nichts mit meiner subjektiven Meinung zu tun, man kann auch nicht aus 2+2 =5 machen nur weil man die Rentenversicherung ist, mein Anliegen ist vollkommen begründet und ich denke mal das er meine Unterlagen bei einer Ablehnung an den Peditionsauschuss ab gibt.
Fastrentneram 30.04.2017 | 07:42
SF warten Sie einfach die Widerspruchsentscheidung ab und schreiben Sie bitte "Petition" und nicht Pedition!
SFam 30.04.2017 | 09:29
Sei ruhig dummes Kind wenn sich Erwachsene unterhalten.
Menschenkenneram 30.04.2017 | 10:27
So stelle ich mir SF vor: - weiblich - geschieden - Doppelname - Lehrerin an einer Waldorfschule
SFam 30.04.2017 | 14:22
Volltreffer, Vollpfosten
SFam 30.04.2017 | 19:05
Buchstabe S ist leicht. Für F brauchts schon etwas Übung, aber mit dem Bürgerbeauftragten klappt es fast immer
???am 30.04.2017 | 19:18
"ist es nicht so das der Bürgerbeauftragten sich nur einmischt wenn er Verfehlungen der Rentenversicherung sieht?" Welche fachliche Qualifikation hat denn der Bürgerbeauftragte, dass er die Entscheidung wirklich beurteilen kann? In der Regel ist so jemand ja Ansprechpartner bei Bürgerfragen und -problemen wirklich jeder Art. Der Wert seiner Einschätzung ist aber stark davon abhängig, in wie weit er fachliche Kenntnisse besitzt.
SFam 02.05.2017 | 11:04
Danke für die Antwort, hat der Bürgerbeauftragte auch die Möglichkeit die Unterlagen an den Petitionsausschuss weiterzuleiten weil er nach den Stellungnahmen der Ärzte eine Empfehlung für eine LTA gegeben hat.
FSam 02.05.2017 | 11:21
JA, er hat. Aber nur am 01.04. - daher noch 11 Monate warten.
Fastrentneram 02.05.2017 | 13:16
Ihr ständiger Hinweis auf den Bürgerbeauftragten erzeugt nur noch ironische Kommentare (siehe FS). Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie den Einfluss eines Bürgerbeauftragten deutlich überbewerten. Warten Sie doch erst einmal die Entscheidung über Ihren Widerspruch ab!
W*lfgangam 02.05.2017 | 19:18
Ergänzend: ...ist es nicht so, dass der fleischgewordene 'Kummerkasten' lediglich 'versucht', 'fehlgeleitetes Rechtsempfinden' in geordnete Bahnen zu lenken und dabei auch Trostpflaster verteilt "wir können ja mal versuchen - und nun husch, der nächste 'Betroffene' hat den richtigen Briefkasten für sein (durchaus berechtigtes Anliegen) auch noch nicht gefunden /in Gedanken: warum wartet der den Rechtsweg nicht einfach ab/nimmt der sich keinen Rechtsbeistand?" ;-) So'n 'Kümmerer' haben wir auch vor Ort ...Abfängjäger für all den *Scheiß, den sich Bürger so ausdenken - irgendwo müssen ja da die noch zu vielen Haushaltsmittel für eine freiwillige Leistung verpulvert ...sorry, sinnvoll und pressewirksam eingesetzt werden, und der Vorstand ist entzückt ;-)) Gruß w.
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