Hallo SF,
wenn Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt haben, wird dieser im Widerspruchsausschuss geprüft. Eine feste zeitliche Fist zur Prüfung gibt es nicht. Ggf. müssen ja auch nochmal Ermittlungen (z. B. Rückfragen beim SMD) erfolgen. Auch wann der Widerspruchsausschuss tagt, kann ich Ihnen nicht sagen. Da Sie aber den Widerspruch erst im März erhoben haben, sollten Sie dem Ausschuss noch etwas Zeit lassen. Sollte der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch zurückweisen, haben Sie die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht.