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Experten-Antwort

Widerspruch Reha/Krankenkasse wird aktiv

von Gerhard B14.10.2016 | 14:46
2324 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit April arbeitsunfähig, Bandscheibe. Ich habe nun eine Reha beantragt und diese wurde auch sofort bewilligt. Meine Wunschklinik hat man mir allerdings nicht genehmigt, sondern eine Klinik etwa 600 km weit weg. Ich habe Widerspruch eingelegt mit einem Antrag auf Umeinweisung in meine Wunschklinik, aber noch keine Info von der DRV erhalten. Die Klinik hat mir in der Zwischenzeit den Termin für die Reha mitgeteilt. Das war recht spät, erst im nächsten Jahr, weshalb meine Krankenkasse aktiv geworden ist und hat in der Klinik einen früheren Termin vereinbart, ohne mich zu informieren. Die Reha-Klinik hat mir heute einen früheren Termin in diesem Jahr mitgeteilt, erst so ist überhaupt der Umstand herausgekommen, dass sich die Krankenkasse eingeschaltet hat. Da ich zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt habe, ist damit der von der Krankenkasse ausgemachte Termin für die bewilligte Klinik vom Tisch? Denn was mache ich, wenn ich bis zu dem Termin noch keine Entscheidung von der DRV habe? Muß ich den von der Krankenkasse ausgemachten Termin in der Klinik wahrnehmen oder habe ich das Recht, auf die Entscheidung der DRV zu warten?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard B.,

die Frage ist, ob die Krankenkasse Sie schriftlich zur Reha-Antragstellung aufgefordert hatte bzw. durch ein sonstiges Schreiben im Nachhinein Ihr Dispositionsrecht aufgrund der Regelungen des § 51 Sozialgesetzbuch 5 - SGB V eingeschränkt hat. Dies geht aus Ihren bisherigen Einträgen nicht hervor.

Allein die Bemühungen der Krankenkassen um einen früheren Aufnahmetermin in der von der Deutschen Rentenversicherung bewilligten Reha-Einrichtung ist noch kein Tatbestand, der Ihr Dispositionsrecht in irgendeiner Weise einschränkt. Folglich sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen und nach dem Stand Ihres Umeinweisungsersuchens fragen. Begründen sollten Sie dies mit dem Handeln der Krankenkasse. Sollte die Rentenversicherung der Umeinweisung zustimmen, wird die bisherige Reha-Einrichtung seitens der Rentenversicherung informiert und die neue Reha-Einrichtung erhält eine Kostenzusage. Die Terminvereinbarung der Krankenkasse würde ins Leere laufen. Da Sie jedoch im laufenden Krankengeldbezug sind, werden Sie die Krankenkasse wohl über die Entscheidung der Rentenversicherung hinsichtlich der Umeinweisung informieren müssen.

Informieren Sie Ihre Krankenkasse bereits jetzt, könnte es dazu führen, dass diese im Nachhinein - und diese Möglichkeit hat die Krankenkasse - Ihr Dispositionsrecht nach § 51 SGB V einzuschränken. Dies könnte dann dazu führen, dass die Krankenkasse Ihrem Umeinweisungswunsch widerspricht. Hiervon wird insbesondere dann auszugehen sein, wenn die neue Reha-Einrichtung Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt einberufen kann, als den von der Krankenkasse mit der derzeit bewilligten Reha-Einrichtung vereinbart hat.

Wie gesagt, so lange Sie kein Schreiben Ihrer Krankenkasse erhalten haben, dass Ihr Dispositionsrecht einschränkt, müssen Sie Ihre Entscheidungen nicht mit der Krankenkasse abstimmen.

Für Ihre Rehabilitationsleistung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Ihr Experte

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard B.,

Ihre Rentenversicherungsträger wird auf jeden Fall auf Ihren Umeinweisungswunsch reagieren. Insoweit kann ich Ihnen nur nochmals den Rat geben, bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Problematik mit der Krankenkasse zu schildern und nachzufragen, wie der Stand des Umeinweisungsverfahrens ist. Hierbei kommt es ja auch darauf an, wann der vereinbarte Aufnahmetermin ist und wie eilig Sie eine Nachricht / Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers benötigen.

Ihr Experte

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6 Antworten

Herz1952am 14.10.2016 | 14:57
Hallo gerhard B, Unser Sohn war in ambulanter psychischer Behandlung (Tagesklinik). Da hat ihn die Krankenkasse aufgefordert - mündlich und ohne Absprache mit dem Arzt (dieser war richtig sauer) - nochmal eine Reha zu machen, obwohl die gleiche Art sogar fehlgeschlagen war. Er war auch AU-geschrieben. Die Krankenkasse hat die Krankheit auch falsch eingeschätzt. Ich habe der Dame aber das erklärt. Erst war sie pampig, (bevor ich Ihr das erklärte) dann hat sie es aber eingesehen und gemeint, er müsste das nicht machen. Wenn Sie meinen, wieder arbeiten zu können, ist eine Reha durch die RV eigentlich nicht berechtigt. Da wäre gegebenenfalls auch die Krankenkasse zuständig für eine Heilbehandlung. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten mal darüber. Notfalls nehmen Sie sich Rechtsrat. Hier sind noch 2 Links, was die Krankenkasse machen darf und was nicht: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb… https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Jeder Fall liegt allerdings anders. Laut Reha-Bericht liegt eigentlich keine Indikation für eine Reha durch die RV. Allerdings sind Reha-Berichte stark geschönt. Wie die KK auf die Einschätzung kommen kann, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angebracht wäre kann man nur dadurch verstehen, dass die Krankenkasse Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen möchte, andererseits läuft das Krankengeld auch nicht ewig. Bei unserem Sohn hat die KK zweimal versucht ihn zu einer Reha zu bewegen. Beim ersten Mal hat es sogar die RV abgelehnt, weil nicht vorauszusehen war, dass eine Erwerbsminderung möglich ist. Beim zweiten Mal hat die Krankenkasse eine Reha vorgeschlagen, die nicht zum Gesundheitszustand gepasst hat. Vielleicht läuft das ganze auf eine Erwerbsminderung raus, wenn Sie nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Es kommt auch darauf an, wie Sie es selbst einschätzen. Bei Schmerzen und Depression wird normalerweise eine Psychosomatische Reha angeraten, die allerdings wenig nützt, solange die Schmerzen nicht weggehen. Wenn die Ärzte nicht weiterwissen wie die Schmerzen weggehen, gehen sie fälschlicherweise davon aus, dass es von der Psyche kommt. Alles gute für Ihre Gesundheit.
Herz1952am 14.10.2016 | 15:20
Mein Double ist offensichtlich aus seinem Urlaub zurück. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Warten Sie auf den Beitrag eines Experten.
Gerhard Bam 17.10.2016 | 10:49
Mir ist noch eine zweite Frage dazu eingefallen. Muß ich die Reha-Klinik, die mir ursprünglich von der DRV zugewiesen wurde, darüber informieren, dass ich Widerspruch gegen die stationäre Reha eingelegt habe? Oder sollte ich besser abwarten, was bei meinem Widerspruch herauskommt, weil sonst evtl. der Platz in der Klinik weg ist?
Gerhard Bam 17.10.2016 | 11:49
Hallo an den Experten des Forums und danke für die Erläuterungen. Nein,die KK hatte mich nicht zur Reha aufgefordert. Sie hatte mich allerdings mündlich und aktuell auch schriftlich darüber informiert, daß der Termin vorgezogen wurden und daß ich - wenn ich auf meinen Widerspruch nichts von der DRV hören sollte - in die stationäre Reha zum früheren Termin gehen soll. Dem würde ich jetzt gern widersprechen, da ich natürlich meinen Widerspruch abwarten möchte. Kann ich dies tun ohne in Schwierigkeiten zu geraten oder sollte ich erstmal abwarten, was die DRV sagt. Wie lange kann denn so ein Umeinweisungsprozess dauern?
Gerhard Bam 17.10.2016 | 11:51
Nachtrag: Im Telefonat mit der KK habe ich darüber informiert, daß ich einen Widerspruch eingelegt habe.
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