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Zur Experten-Antwort springenHallo Anne,
in § 34 Absatz 4 Sozialgesetzbuch -Sechstes Buch- (SGB VI) ist geregelt, dass ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente nicht möglich ist.
Ein "Wechsel" im Sinne § 34 Abs.4 SGB VI liegt vor, wenn nach einer Altersrente, auch Teilrente, nahtlos eine andere Rente bezogen werden soll. Die Ausschlussregelung kommt daher nur zur Anwendung, wenn sich für eine weitere Rente ein späterer Rentenbeginn ergeben würde als für die zuerst bewilligte Altersrente.
Bei zeitgleichem oder früherem Beginn der weiteren Rente liegt kein Wechsel vor. In diesen Fällen ist es unerheblich, ob der Bescheid über die zuerst bewilligte Altersrente bereits bindend geworden ist und somit "Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Alters" vorliegen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich unverzüglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und einen Antrag auf Altersrente ab 01.02.2018 zu stellen.
von Margit Hallo Anne Melde dich doch für die fehlenden 2 Monate arbeitslos. Dann hast du wenigstens ein kleines Arbeitslosengeld und der Rentenantrag bzw. Bescheid kann bleiben wie er ist. Grüße von Margit Hallo Anne Warum wollen Sie sich denn unbedingt 0,6 % Abschlag einhandeln ? Wissen Sie schon dass dieser Abschlag beibehalten wird solange Sie leben ? Ist mir unverständlich ! Grüße Meine Rede ! Wolfgang hat völlig recht. Es kommt noch hinzu, sollten Sie verheiratet sein, wirkt sich der Abschlag auch auf die Hinterbliebenenversorgung aus. Also : Melde dich möglichst schnell arbeitslos !!! GrüßeNun habe ich festgestellt dass meine Altersteilzeit schon zum 31.01.2018 endet und ich somit für Februar und März keine Einkünfte habe.Nachtrag: Hätten Sie sich rechtzeitig erkundigt, hätte Ihnen ein Berater die Empfehlung gegeben, sich diese 2 Monate beim 'Arbeitsamt' zu melden und das ALG überbrückend mitzunehmen - eine Sperrfrist ist (nach neuester Rechtsprechung) - eher unwahrscheinlich ...und dann hätte sich der spätere Rentenbeginn bereits nach viel kürzerer Zeit gelohnt, die Rente wäre um das ALG sogar noch einen Hauch höher ausgefallen. Gruß w.
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