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Experten-Antwort

Widerspruch Rentenbescheid

von Anne14.02.2018 | 12:37
946 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe meine Regelaltersrente zum 01.04.2018 beantragt und auch schon im Dezember meinen Rentenbescheid bekommen. Nun habe ich festgestellt dass meine Altersteilzeit schon zum 31.01.2018 endet und ich somit für Februar und März keine Einkünfte habe. Da ja nun die Widerspruchsfrist abgelaufen ist kann ich keinen Widerspruch mehr einlegen und die Altersrente für langjährige Versicherte mit 0,6% Abschlag beantragen. Was kann ich nun machen um doch noch eine Änderung der Rentenart und des Rentenbeginns zu bekommen? Wäre für gute Hinweise sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2018 | 17:02

Hallo Anne,

in § 34 Absatz 4 Sozialgesetzbuch -Sechstes Buch- (SGB VI) ist geregelt, dass ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente nicht möglich ist.

Ein "Wechsel" im Sinne § 34 Abs.4 SGB VI liegt vor, wenn nach einer Altersrente, auch Teilrente, nahtlos eine andere Rente bezogen werden soll. Die Ausschlussregelung kommt daher nur zur Anwendung, wenn sich für eine weitere Rente ein späterer Rentenbeginn ergeben würde als für die zuerst bewilligte Altersrente.

Bei zeitgleichem oder früherem Beginn der weiteren Rente liegt kein Wechsel vor. In diesen Fällen ist es unerheblich, ob der Bescheid über die zuerst bewilligte Altersrente bereits bindend geworden ist und somit "Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Alters" vorliegen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich unverzüglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und einen Antrag auf Altersrente ab 01.02.2018 zu stellen.

14 Antworten

Bärbelam 14.02.2018 | 13:20
Ich würde mal behaupten, da haben Sie Pech gehabt. Ihre Plsnung war miserabel. Die Zeit überbrücken Sie mit Ihrem gesparten. mfg
Margitam 14.02.2018 | 13:21
Hallo Anne Melde dich doch für die fehlenden 2 Monate arbeitslos. Dann hast du wenigstens ein kleines Arbeitslosengeld und der Rentenantrag bzw. Bescheid kann bleiben wie er ist. Grüße
Feliam 14.02.2018 | 13:53
Sie können einen weiteren Rentenantrag mit dem Rentenbeginn 01.02.2018 stellen (geht bis 30.04.2018) und haben dann aber immer den Abschlag von 0,6%.
Anneam 14.02.2018 | 17:18
Hallo Experte, wäre auch ein Überprüfungsbescheid nach Paragraph 44 SGB X möglich? Hat mir ein Bekannter geraten.
senf-dazuam 14.02.2018 | 14:43
Was haben Sie in den letzten beiden Wochen gemacht? Weiter Gearbeitet? Dann fragen Sie mal jemanden, der sich im Arbeitsrecht auskennt ...
Wirklich?am 14.02.2018 | 15:17
Da wäre ich mir nicht so sicher, da der aktuelle Rentenbescheid schon bestandskräftig ist.
KSCam 14.02.2018 | 17:59
Ob Sie Ihren Wunsch als Überprüfungsantrag nach §44 betiteln oder als Neuantrag auf Rente ab 01.02.2018 ist doch "schnuppe". Egal wie Sie Ihr Schreiben nennen muss für den Empfänger klar sein was Sie wollen, nämlich eine frühere Rente und zwar mit Abschlägen. Es geht ja nicht darum mit Ihrer Ausarbeitung den Literaturnobelpreis zu gewinnen........
Feliam 15.02.2018 | 07:27
Ein Überprüfungsantrag ist doch gar nicht angezeigt, da in dem Rentenbescheid, den Sie jetzt haben, genau das bewilligt wurde, was Sie beantragt hatten, er ist also korrekt. Sie müssen nur einen neuen Antrag mit früherem Rentenbeginn stellen.
Margitam 15.02.2018 | 15:38
[ Da ja nun die Widerspruchsfrist abgelaufen ist kann ich keinen Widerspruch mehr einlegen und die Altersrente für langjährige Versicherte mit 0,6% Abschlag beantragen. Hallo Anne Warum wollen Sie sich denn unbedingt 0,6 % Abschlag einhandeln ? Wissen Sie schon dass dieser Abschlag beibehalten wird solange Sie leben ? Ist mir unverständlich ! Grüße
KSCam 15.02.2018 | 18:31
Margit, vielleicht verstehen Sie es wenn Sie folgendes Beispiel nachrechnen: angenommen die abschlagsfreie Rente wäre bei 1000 €, dann wären 0,6% beachtliche 6 €. Die hat der Kunde zwar lebenslang weniger, wenn er aber 2 Monate früher in Rente geht hat er in diesen 2 Monaten 1988 € bekommen, die er ansonsten nicht hätte. Nimmt er dieses Geld unters Kopfkissen und holt jeden Monat 6 € davon heraus, braucht es über 300 Monate (über 25 Jahre) bis es sich ausgleicht. Ist die Entscheidung immer noch gänzlich unverständlich?
W*lfgangam 15.02.2018 | 19:12
Zitat von KSC anzeigen
Genauso ist es ...es gibt nicht wenige, die so einem Riesenbammel vor dem Abschlag haben/deswegen den Rentenbeginn verschieben, und dabei völlig außer Acht lassen, dass Sie mit dem gekürzten Rentenbetrag - ohne Einkommen in dieser Zeit - bequem ein paar Jahrzehnte überbrücken können, bis sich das in Negative kehrt ...dann mit 90 im Seniorenheim mit Pflegegeldanspruch ist's eh wurscht, das gleichen die 70jährigen 'Kinder' dann aus ;-) Gruß w. Da könnte man Geschichten erzählen zu dem 'bösen' Abschlag ...
W*lfgangam 15.02.2018 | 19:52
Nachtrag: Hätten Sie sich rechtzeitig erkundigt, hätte Ihnen ein Berater die Empfehlung gegeben, sich diese 2 Monate beim 'Arbeitsamt' zu melden und das ALG überbrückend mitzunehmen - eine Sperrfrist ist (nach neuester Rechtsprechung) - eher unwahrscheinlich ...und dann hätte sich der spätere Rentenbeginn bereits nach viel kürzerer Zeit gelohnt, die Rente wäre um das ALG sogar noch einen Hauch höher ausgefallen. Gruß w.
Margitam 16.02.2018 | 14:51
Zitat von W*lfgang anzeigen
Nun habe ich festgestellt dass meine Altersteilzeit schon zum 31.01.2018 endet und ich somit für Februar und März keine Einkünfte habe.
Nachtrag: Hätten Sie sich rechtzeitig erkundigt, hätte Ihnen ein Berater die Empfehlung gegeben, sich diese 2 Monate beim 'Arbeitsamt' zu melden und das ALG überbrückend mitzunehmen - eine Sperrfrist ist (nach neuester Rechtsprechung) - eher unwahrscheinlich ...und dann hätte sich der spätere Rentenbeginn bereits nach viel kürzerer Zeit gelohnt, die Rente wäre um das ALG sogar noch einen Hauch höher ausgefallen. Gruß w.
von Margit Hallo Anne Melde dich doch für die fehlenden 2 Monate arbeitslos. Dann hast du wenigstens ein kleines Arbeitslosengeld und der Rentenantrag bzw. Bescheid kann bleiben wie er ist. Grüße von Margit Hallo Anne Warum wollen Sie sich denn unbedingt 0,6 % Abschlag einhandeln ? Wissen Sie schon dass dieser Abschlag beibehalten wird solange Sie leben ? Ist mir unverständlich ! Grüße Meine Rede ! Wolfgang hat völlig recht. Es kommt noch hinzu, sollten Sie verheiratet sein, wirkt sich der Abschlag auch auf die Hinterbliebenenversorgung aus. Also : Melde dich möglichst schnell arbeitslos !!! Grüße
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