Ob im Zeitpunkt der Bescheidsbekanntgabe ein "Fehler" begangen wurde kann auch nach abgelaufener Rechtsbehelfsfrist mit einem sogen.Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X festgestellt werden.
Im Sozialrecht gibt es seit Anfang der 80er diese Möglichkeit - sogar kostenlos....
Die Beweislast - ob bzw. inwieweit Sie durch den Bescheid in Ihren Rechten verletzt sind - liegt dann aber bei Ihnen.
MfG