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Widerspruchsstelle

von Polarschnee11.12.2014 | 17:52
3454 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bitte um eine Erklärung zur Widerspruchsstelle. Mein Rentenantrag wurde abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt. Heute kam die schriftliche Information: Wir haben die Überprüfung des angefochtenen Bescheids abgeschlossen Der Widerspruch geht zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle. Frage: Was hat die eine Stelle überprüft und abgeschlossen? Wer oder was ist die Widerspruchsstelle, und warum muß diese entscheiden?

26 Antworten

Sonne39am 11.12.2014 | 19:16
Ist der Bescheid aus Sicht des Rentenversicherungsträgers richtig, gibt er den Widerspruch an die hausinterne Widerspruchsstelle ab. Hier entscheidet ein Ausschuss darüber, ob der Widerspruch berechtigt ist. Die Widerspruchsausschüsse arbeiten unabhängig und sind nicht an Weisungen der Verwaltung gebunden. Sie bestehen - je nach Satzung des Rentenversicherers - zum Beispiel aus zwei Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie einem Mitarbeiter der Rentenversicherung. Quote Wer auch mit der Entscheidung der Widerspruchsstelle nicht einverstanden ist, kann vor dem Sozialgericht klagen. Widerspruchs- und Klageverfahren sind für den Versicherten kostenlos. Kosten können aber entstehen, wenn man sich durch einen privaten Rentenberater oder einen Anwalt beraten oder vertreten lässt. Quote Ende Quelle: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Sonne39am 11.12.2014 | 19:18
Der Beitrag von eben ist vollständig zitiert aus der angegebenen Quelle.
Cinderellaam 11.12.2014 | 19:53
Ich habe genau das gleiche schreiben erhalten. Die halbe EM ist genehmigt und ich denke das nun in der Widerspruchsabteilung aufgrund des Gutachtens geklärt wird was mit meinem restleistungsvermögen ist. Oder??
Schorscham 11.12.2014 | 20:39
Das heisst im Klartext und zu 99,9% das ihr Widerspruch abgelhenht wird ! Dieser Widerspruchsauschuss ist eine reine Farce und Alibiveranstaltung ohne Sinn und Verstand weil zu 99,9% den Empfehlungen / dem Vorschlag der RV ( eben auf Ablehnung des Widerspriuches ) gefolgt wird.. Wie auch können med. Laien die da in diesem Ausschuss sitzen eine Entscheidung der Mediziner des spzial medizinsische Dienstes der RV korrigieren bzw. in Frage stellen. Logisch oder ?
Schorscham 11.12.2014 | 20:41
Sie werden also Klage vor dem Sozialgericht erheben müssen um - eventuell ! - dann noch Erfolg zu haben. Viele Glück und vor allem viiiel Zeit...
Schorscham 11.12.2014 | 20:44
Da die Widersprüche von den zuständigen Sachbearbeitern gründlich geprüft werden bevor sie an die Widerspruchsstelle weitergeleitet werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Widerspruchsausschuss anders entscheidet, eher gering. (Jede Entscheidung, die vom Widerspruchsausschuss korrigiert wird, ist schließlich eine Blamage für den zuständigen Sachbearbeiter, die er im Vorfeld zu verhindern versucht!) Außerdem kann so oder so nur aufgrund der vorliegenden Fakten, unter Würdigung der gesetzlichen Bestimmungen entschieden werden. Erfolgreiche Widersprüche werden meistens schon vorher, unter Umgehung des Widerspruchsausschusses, dem Widerspruchsführer per Abhilfebescheid mitgeteilt. Aus diesen Gründen fallen Widerspruchsbescheide der Widerspruchsstelle meistens negativ aus. Vielleicht gehören aber ausgerechnet Sie zu den wenigen erfolgreichen Widerspruchsführern. Es gibt ja sogar Leute, die den Lotto-Jackpot geknackt haben.....:-)
Schorsch - der Ersteam 11.12.2014 | 20:50
Obiger Beitrag ist der Einzige von mir verfasste Beitrag zu diesem Thema. Mein "Namensvetter" ist offenbar so arm, dass er sich noch nicht einmal einen eigenen Nicknamen leisten kann. Mein Beileid......
Fliegenklatscheam 11.12.2014 | 21:02
Außerdem kann dieser HONK noch nicht einmal fehlerfrei einfachste Sätze schreiben......:-):-):-)
Fliegenklatscheam 11.12.2014 | 20:55
Der "Namensvetter" schein doof wie Stroh zu sein. Seine Ausdrucksweise lässt eher auf einen pubertierenden Jugendlichen schließen, als auf einen gebildeten Erwachsenen. Ich habe sofort gemerkt, dass dieser Spinner nicht der "echte Schrsch" ist. MfG
Plagiator-Jägeram 11.12.2014 | 21:10
Der "Namensvetter" schein doof wie Stroh zu sein. Seine Ausdrucksweise lässt eher auf einen pubertierenden Jugendlichen schließen, als auf einen gebildeten Erwachsenen. Ich habe sofort gemerkt, dass dieser Spinner nicht der "echte Schrsch" ist. MfG
Außerdem kann dieser HONK noch nicht einmal fehlerfrei einfachste Sätze schreiben......:-):-):-)
Der Schreibstil dieses kranken Plagiators erinnert sehr stark an einen User, der sich "Einfachermichel" (oder so ähnlich) genannt hat. Der hat auch den Eindruck gemacht, als sei er aus einem Kindergarten entwichen.....
Fliegenklatscheam 11.12.2014 | 21:19
Bitte entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise in den vorherigen Beiträgen. Es tut mir leid. Habe mich im Ton vergriffen.
Диваажинд шатam 12.12.2014 | 00:18
Dass die Leute nicht wissen, wer oder was der widerspruchsausschuss ist, ist schon ein Armutszeugnis. Schließlich werden die Mitglieder alle 5 Jahre über die sozialwahlen gewählt. Des Weiteren ist es schlichtweg falsch zu behaupten, dass ein Mitarbeiter der Verwaltung (ob Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, etc.) Als Mitglied im Ausschuss fungiert. Der Verwaltungmitsarbeiter übernimmt nur protokollarische Aufgaben und stimmt NICHT mit ab. Ferner zeugt es von Unwissenheit und Stammtischparolen, wenn die Erfolgschancen des Widerspruchsführers vor dem WE-AUSSCHUSS mit 0,01% oder einem 6er im Lotto gleichsetzt werden. Insbesondere in Fragen von Auslegung und Ermessen, was auch medizinische Sachverhalte mit einschliesst, sind die Erfolgsaussichten besser als hier laienhaft propagiert wird. Es ist oftmals der Ausschuss, nicht die Verwaltung, der ein zweites, externes Gutachten einfordert.
dereinfachemichel 2am 12.12.2014 | 02:38
Entschuldigung, dass ich jetzt auch noch den User "Fliegenklatsche" kopiert habe. Ich benehme mich hier, wie ein Volltrottel. Sollte mein Psychiater etwa Recht haben?
dereinfachemichel 2am 12.12.2014 | 02:40
Was bist Du denn für ein Klapskalli?
Useram 12.12.2014 | 08:37
Ich finds ja schon lustig wie abgelehnte Anträge immer falsch sein sollen und Widersprüche nur zurückgewiesen werden, weil man den Sachbearbeiter nicht "blamieren" will. Manchen kommt wohl gar nicht in den Sinn, dass es sogar Anträge geben soll, die zu recht abgelehnt wurden...
Nick L. Beckam 12.12.2014 | 10:03
Tun sie auch nicht. Die Ausschussmitglieder bedienen sich Sachverständigengutachten (in medizinischen Fragen sind das sozialmedizinische Stellungnahmen), die sie auswerten und anhand derer sie eine Entscheidung treffen. Die Ermittlungen werden im Vorverfahren durchgeführt, bevor der Ausschuss tagt und sich zu einer Berichterstattung, Beratung und Entscheidung zusammenfindet. Ihr Beitrag strotzt geradezu von Ahnungslosigkeit. Vielleicht informieren Sie sich besser künftig zuerst, bevor Sie sich zu einem Thema äußern. Oder woher glauben Sie, Ihr Wissen in dieser Angelegenheit zu haben? Wie kommen Sie darauf, dass Ihre Äußerung den Tatsachen entspricht?
Schorsch - der Ersteam 12.12.2014 | 14:12
Mir geht es genauso! Auch damit haben Sie Recht! Es ist doch wohl aber naheliegend, dass der zuständige Sachbearbeiter den eingegangenen Widerspruch zunächst gründlichst überprüft, bevor er ihn an die Widerspruchsstelle weiterleitet. Denn ER ist es, der sich nicht blamieren möchte und wird versuchen, dem Widerspruch möglichst unter Umgehung des Widerspruchsausschusses abzuhelfen. Deshalb werden nur solche Widersprüche an die Widerspruchsstelle weitergegeben, die nach Ansicht des Sachbearbeiters keine Aussicht auf Erfolg haben. Das erklärt übrigens auch, warum die Widerspruchsausschüsse nur in weniger als 20 bis 25 Prozent aller Fälle anders entscheiden, als der zuständige Sachbearbeiter. Wenn Sie positivere Zahlen vorlegen können, dann her damit! MfG
Schorsch - der Ersteam 12.12.2014 | 14:16
Dieser Widerspruchsauschuss ist eine reine Farce und Alibiveranstaltung ohne Sinn und Verstand weil zu 99,9% den Empfehlungen / dem Vorschlag der RV ( eben auf Ablehnung des Widerspriuches ) gefolgt wird.. Wie auch können med. Laien die da in diesem Ausschuss sitzen eine Entscheidung der Mediziner des spzial medizinsische Dienstes der RV korrigieren bzw. in Frage stellen. Logisch oder ?
Tun sie auch nicht. Die Ausschussmitglieder bedienen sich Sachverständigengutachten (in medizinischen Fragen sind das sozialmedizinische Stellungnahmen), die sie auswerten und anhand derer sie eine Entscheidung treffen. Die Ermittlungen werden im Vorverfahren durchgeführt, bevor der Ausschuss tagt und sich zu einer Berichterstattung, Beratung und Entscheidung zusammenfindet. Ihr Beitrag strotzt geradezu von Ahnungslosigkeit. Vielleicht informieren Sie sich besser künftig zuerst, bevor Sie sich zu einem Thema äußern. Oder woher glauben Sie, Ihr Wissen in dieser Angelegenheit zu haben? Wie kommen Sie darauf, dass Ihre Äußerung den Tatsachen entspricht?
Auch Ihnen kann ich nur uneingeschränkt zustimmen! Mein "Namensvetter" scheint voller Hass zu sein. Da bleibt die Sachlichkeit leider schon mal auf der Strecke! MfG
Rickyam 12.12.2014 | 14:44
" 2012 entschieden die Widerspruchsausschüsse in 344 Sitzungen 11.796 Einzelfälle. Dabei ging es zumeist um die Frage, ob Renten- oder Reha-Anträge von der Verwaltung zu Recht abgelehnt oder Sozialversicherungsbeiträge nach Betriebsprüfungen zu Recht nachgefordert wurden. Dass die Entscheidungen der Rentenversicherung in den meisten Fällen richtig waren, beweist die Statistik: 235 Widersprüchen wurde voll beziehungsweise teilweise stattgegeben. In 11.561 Fällen (98 Prozent) blieb es bei der Entscheidung der Verwaltung." Also nur 2 % wurden stattgegeben in diesem Ausschuss... Naja... http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/I…
Schorsch - der Ersteam 12.12.2014 | 14:50
Danke, @Ricky! Da waren meine geschätzten 20 bis 25 Prozent also sogar noch stark übertrieben! MfG
Rickyam 12.12.2014 | 15:05
Anhand dieser Zahlen ist doch wohl völlig klar welche Bedeutung dieser Ausschuss für den Antragsteller hat - nämlich keine. Und wieviel " Hoffnung " er haben sollte das seinem Widerspruch dort doch noch stattgegeben wird ... Wenn der Widerspruch in den Ausschuss geht ist der Drops für den Widerspruchsführer letztlich bereits gelutscht !
Schorsch - der Ersteam 12.12.2014 | 18:15
Dieser qualifizierten Aussage ist natürlich nichts hinzuzufügen.;-) Über GroKo´s Humor kann man wenigstens noch schmunzeln, während der User "dereinfachemichel 2" für seine Ahnungslosigkeit nur bedauert werden kann....
GroKoam 12.12.2014 | 17:27
Und das ist auch gut so.
Najaam 12.12.2014 | 20:00
Kann auch sein, dass es einen neuen Drops gibt. Manchmal geschehen regelrechte Wunder, besonders an Weihnachten. Ist ganz erst gemeint, weil so geschehen in meiner nächsten Umgebung. Also ...sag niemals nie...;-)
polarschneeam 13.12.2014 | 15:47
Ich möchte das Thema Widerspruchsstelle noch einmal aufgreifen. Ich bin erstaunt auf meine einfache Frage so eine Resonanz zu erhalten. Der Grund meines Widerspruchs war, daß obwohl im Gutachten ausführlich beschrieben, es keine körperliche und auch keine neurologische Untersuchung stattgefunden hat. Alle Werte sind frei erfunden. Schon deshalb sollte der Sachbearbeiter aufmerksam werden und wenigstens darauf reagieren. Warum dann noch die Weiterleitung an die Widerspruchsstelle?
Claiream 13.12.2014 | 19:44
" daß obwohl im Gutachten ausführlich beschrieben, es keine körperliche und auch keine neurologische Untersuchung stattgefunden hat. Alle Werte sind frei erfunden. " Wenn dem wirklich so ist - was eigentlich nicht zu glauben ist ! - wäre ihr Widerspruch natürlich mehr als berechtigt. Hier müsste dann zumindest eine dann ja erstmalige Begutachtung stattfinden um die richtigen Werte zu ermitteln, falls selbiges bis heute wirklich nicht geschehen ist.
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