Also wenn dein "Fall" im Widerspruchsausschuss liegt, dann wird die LTA zu 99,99% auch abgelehnt.
Danach gibt es dann die Möglichkeit einer Klage beim zuständigen Sozialgericht - steht dann auf dem Widerspruchsbescheid (Rechtsbehelfsbelehrung).
In wie weit dann deine Chancen auf LTA stehen, kann ich nicht beurteilen, da ich, und wohl auch kein anderer, deinen detaillierten "Fall" kennt.
Ich frage mich,warum mir dann erst noch die medizinische Leistung verordnet wurde,wenn dann auf das "Gutachten" der Klinik doch nicht geachtet wird? Und wozu gibt es diesen Widerspruchsauschuss,wenn der so oft das Ergebnis des MDK bestätigt?
Ich kenne das Gutachten nicht - und weiss daher nicht, was da genau drin steht. Höchstwahrscheinlich wurde die medizinische Reha gemacht, weil die halt der Überzeugung waren, dass hierdurch deine "berufsfähigkeit" wiederhergestellt werden kann. Und wenn eine medizinische Reha gemacht wird, und man dann zum Ergebnis kommt, dass die dich wieder als "berufsfähig" einstufen, macht es aus Sicht der DRV keinen Sinn, dir noch eine berufliche Reha zu bewilligen.
In wie weit das für dich persönlich auch zutrifft, also dein wirklicher gesundheitlicher Zustand, weiss ich ja nicht. Ich sage es mal so, es wäre nicht das erste Gefälligkeitsgutachten, dass so die Runde macht....
Daher solltest du dir genau deine vorherigen medizinischen Unterlagen anschauen - denn daraus wurde ja wahrscheinlich das Gutachten "gebastelt". Suche nach widersprüchlichen Aussagen oder Einschätzungen in diesem Gutachten.
Ja, der Widerspruchsausschuss ist so `ne Sache. Habe ich auch schon das "Vergnügen" mit gehabt. Für mich persönlich ist es ein reines Abnickgremium, und nichts anderes. Denn wenn die Gerichte die Entscheidungen zu ca. 35% kippen, dann läuft in diesem Widerspruchsausschuss grundsätzliches falsch. Nur noch bei den Jobcentern werden die Entscheidungen noch mehr gekippt - ca. 50%!
Ich war auch vor dem Sozialgericht, und habe schon beim Erörterungstermin einen Vergleich errungen. Ich hätte es auch auf ein Urteil hinauslaufen lassen können, aber aus Zeitgründen, und dem warscheinlich gleichen Tenor, habe ich dem Vergleich zugestimmt - ist auch schon rechtskräftig!
Also, suche gründlich nach Widersprüchen, die im Gutachten gemacht wurden, und wenn dann der Widerspruchsbescheid da ist, dann ab zum Fachanwalt für Sozialrecht. Er kann das dann auch besser beurteilen, als ich HIER! Aber erfahrungsgemäß ist oft der "Ermessensfehler" der Angriffspunkt.
Viel Glück