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Experten-Antwort

Widerspruchsverfahren LTA

von TinatinW22.06.2015 | 10:16
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8 Antworten

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Hallo! Kurze Erklärung zum Fall: Mai 2014 Antrag auf LTA bei DRV Bund. Juni 2014 Ablehnung,direkter Widerspruch von mir. Bis Ende 2014 regelmäßige Anforderung neuer Unterlagen seitens der DRV Bund. Februar 2015 Medizinischer Dienst beschließt medizinische Leistung. März - Mai 2015 medizinische Rehabilitation. Seid Mai 2015 Akte und Abschlussbericht Klinik beim Medizinischen Dienst. Nach Telefonat mit Rehaabteilung habe ich gerade erfahren,dass die Akte jetzt beim Widerspruchsausschuss ist,da der Medizinische Dienst wohl der ersten Ablehnung zugestimmt hat. Meine Frage,was erwartet mich jetzt? Seid mehr als einem Jahr möchte ich ins qualifizierte Berufsleben zurück kehren. Bestehen noch Chancen für eine LTA? Grüße TinatinW

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht, wie oben bereits geschrieben, die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht Klage einzureichen. Hilfreich für die Klagebegründung wäre dann eine Akteneinsicht, bei der Sie dann u.a. aus den Gutachten entnehmen können, welche Gründe zur Ablehnung geführt haben und ob diese Gutachten richtig interpretiert wurden.

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7 Antworten

AKW 75am 22.06.2015 | 10:59
Also wenn dein "Fall" im Widerspruchsausschuss liegt, dann wird die LTA zu 99,99% auch abgelehnt. Danach gibt es dann die Möglichkeit einer Klage beim zuständigen Sozialgericht - steht dann auf dem Widerspruchsbescheid (Rechtsbehelfsbelehrung). In wie weit dann deine Chancen auf LTA stehen, kann ich nicht beurteilen, da ich, und wohl auch kein anderer, deinen detaillierten "Fall" kennt.
???am 22.06.2015 | 12:39
Ergänzend zur Klage können Sie natürlich sich auch mal umsehen, ob Sie Ihr Ziel nicht auch auf andere Weise erreichen können. Egal, ob Sie lieber in Ihren alten Beruf zurückkehren möchten oder nicht, wäre wohl die AfA der richtige Ansprechpartner.
TinatinWam 22.06.2015 | 12:59
Danke für die Antwort. Es gibt noch andere Optionen,u.A. auch die AfA. Die LTA über die DRV wäre krankheitsbedingt die ideale Lösung. Gruß tinatinW
TinatinWam 22.06.2015 | 13:02
Ich frage mich,warum mir dann erst noch die medizinische Leistung verordnet wurde,wenn dann auf das "Gutachten" der Klinik doch nicht geachtet wird? Und wozu gibt es diesen Widerspruchsauschuss,wenn der so oft das Ergebnis des MDK bestätigt?
AKW 75am 22.06.2015 | 13:41
Also wenn dein "Fall" im Widerspruchsausschuss liegt, dann wird die LTA zu 99,99% auch abgelehnt. Danach gibt es dann die Möglichkeit einer Klage beim zuständigen Sozialgericht - steht dann auf dem Widerspruchsbescheid (Rechtsbehelfsbelehrung). In wie weit dann deine Chancen auf LTA stehen, kann ich nicht beurteilen, da ich, und wohl auch kein anderer, deinen detaillierten "Fall" kennt.
Ich frage mich,warum mir dann erst noch die medizinische Leistung verordnet wurde,wenn dann auf das "Gutachten" der Klinik doch nicht geachtet wird? Und wozu gibt es diesen Widerspruchsauschuss,wenn der so oft das Ergebnis des MDK bestätigt?
Ich kenne das Gutachten nicht - und weiss daher nicht, was da genau drin steht. Höchstwahrscheinlich wurde die medizinische Reha gemacht, weil die halt der Überzeugung waren, dass hierdurch deine "berufsfähigkeit" wiederhergestellt werden kann. Und wenn eine medizinische Reha gemacht wird, und man dann zum Ergebnis kommt, dass die dich wieder als "berufsfähig" einstufen, macht es aus Sicht der DRV keinen Sinn, dir noch eine berufliche Reha zu bewilligen. In wie weit das für dich persönlich auch zutrifft, also dein wirklicher gesundheitlicher Zustand, weiss ich ja nicht. Ich sage es mal so, es wäre nicht das erste Gefälligkeitsgutachten, dass so die Runde macht.... Daher solltest du dir genau deine vorherigen medizinischen Unterlagen anschauen - denn daraus wurde ja wahrscheinlich das Gutachten "gebastelt". Suche nach widersprüchlichen Aussagen oder Einschätzungen in diesem Gutachten. Ja, der Widerspruchsausschuss ist so `ne Sache. Habe ich auch schon das "Vergnügen" mit gehabt. Für mich persönlich ist es ein reines Abnickgremium, und nichts anderes. Denn wenn die Gerichte die Entscheidungen zu ca. 35% kippen, dann läuft in diesem Widerspruchsausschuss grundsätzliches falsch. Nur noch bei den Jobcentern werden die Entscheidungen noch mehr gekippt - ca. 50%! Ich war auch vor dem Sozialgericht, und habe schon beim Erörterungstermin einen Vergleich errungen. Ich hätte es auch auf ein Urteil hinauslaufen lassen können, aber aus Zeitgründen, und dem warscheinlich gleichen Tenor, habe ich dem Vergleich zugestimmt - ist auch schon rechtskräftig! Also, suche gründlich nach Widersprüchen, die im Gutachten gemacht wurden, und wenn dann der Widerspruchsbescheid da ist, dann ab zum Fachanwalt für Sozialrecht. Er kann das dann auch besser beurteilen, als ich HIER! Aber erfahrungsgemäß ist oft der "Ermessensfehler" der Angriffspunkt. Viel Glück
TinatinWam 22.06.2015 | 18:17
Die Hoffnung stirbt zum Schluss. Vielleicht wird ja doch noch alles gut. Laut Klinik sollten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden. LTA empfohlen.
TinatinWam 23.06.2015 | 18:42
Nachtrag: Nachdem ich festgestellt habe,dass das sozialmedizinische LB der Rehaklinik nicht korrekt ausgefüllt war (ein Kreuz wurde falsch gesetzt,was fatale Auswirkungen hat ) letzte Tätigkeit kann 6 und mehr Stunden ausgeübt werden wurde angekreuzt, eigentlich soll dort stehen weniger als 3 Stunden. Habe ich nun heute mit dem OA der Klinik gesprochen. Dieser hat das LB korrigiert und es wird morgen der DRV zu gesendet. Was kann ich nun noch tun,damit das korrigierte LB noch dem Widerspruchsauschuss vorgelegt wird. Leider war heute bei der DRV niemand telefonisch zu erreichen.
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