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Experten-Antwort

Wie geht Witwerrente?

von Karl S.22.02.2017 | 18:43
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12 Antworten

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Eine Frage zur Witwerrente, damit auch ich das verstehe. Ehemann 1500 Euro Bruttorente u 400 Euro Brutto-Betriebsrente, Ehefrau 580 Euro Bruttorente. Witwenrente 60% vom Ehemann ist klar, wie wird die Witwerrente berechnet? Unsere Bekannten haben davon auch keine Ahnung. Danke für Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl S.,

die umfassende und vollständige Antwort hat Ihnen W*lfgang gegeben.

Der Linkhinweis von Herz1952 ist bitte mit Vorsicht zu genießen, da hier weder nach altem/neuen Recht unterschieden wird und dieser Rechner leider nur Arbeitsverdienst als Einkommensangabe vorsieht.

Zu einigen weiteren Kommentaren möchte ich mich lieber nicht äußer müssen. Aber für alle Forenteilnehmer sei nochmal der Hinweis auf die "Nettikette" angezeigt

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11 Antworten

Witweam 22.02.2017 | 18:52
Das wichtigste: Zuerst mal sterben.
Schadeam 22.02.2017 | 19:05
60% aus 1500 €, wieviel könnte das wohl sein? Wer rechnen kann sollte da klar im Vorteil sein :) Ich tippe mal auf 900 €, dann noch ca 11% KV und Pflege ab und schon kennt die potentielle Witwe ihren Anspruch. Mit dem eigenen Rentenanspruch liegt sie unter dem Freibetrag, daher droht von dieser Seite keine Einkommensanrechnung. Was es aus der betriebsrente gibt? Am besten dort nachfragen oder die Satzung der Betriebsrente studieren. Schönen Abend.
wuchtigam 22.02.2017 | 19:24
o wie lustig, ein wahrer witzbold, segen der menscheit
Schadeam 22.02.2017 | 19:33
Sehr geehrte(r) Herr / Frau @wuchtig Auch wenn Sie mit Beiträgen anderer nicht einverstanden sind, sollten Sie die allgemeinen Höflichkeitsformen wahren. Wir beide sind 1) nicht per DU und 2) habe ich es nicht nötig mich von Ihnen beleidigen zu lassen. Und 3) helfen Sie mit Ihren Beiträgen den Fragestellern noch viel weniger als ich - meine Beiträge enthalten zumindest die Informationen, die man den Fragestellern aus DRV Sicht geben kann. So gesehen scheinen Sie viel eher die These zu bestätigen "wer keine Ahnung hat und wem Argumente fehlen, der fängt halt an rumzupöbeln".
Herz1952am 22.02.2017 | 19:54
Hallo Karl S., Hier ein Link, der auch Ihnen weiterhelfen könnte: https://www.smart-rechner.de/witwenrente/ratgeber/anspruch_witwe… Damit müssten Sie auch die möglichen Versionen berechnen können, die durch die Betriebsrente (Höhe) entstehen könnten.
Karl S.am 22.02.2017 | 20:10
Schade warum lesen sie die Frage nicht richtig, ich habe geschrieben das mit der Witwenrente ist mir klar, wollte nur wissen wie die Witwerrente berechnet wird.
Rosiam 22.02.2017 | 20:13
Dieser Schade muss schon sehr unzufrieden sein, vielleicht geht er ja bald in Pension.
****am 22.02.2017 | 20:20
Hallo Karl S. die Witwerrente wird wie die Witwenrente berechnet, da gibt es keinen Unterschied. Sorry, Rosi und Schade zu euren Beiträgen wollte ich nichts kommentieren, habe nur auf den falschen Zitieren Button geklickt.
W*lfgangam 22.02.2017 | 20:25
Hallo Karl S., Witwerrente, 580 als Ausgangswert/Rente der Frau 348 = 60 % davon Einkommen des Witwers = Rente = 1500 brutto 1500 - 210 (14 % pauschaler Abzug) = 1290 fiktive Netto-Rente - 804 Freibetrag = 486 drüber davon 40 % = 194, das ist der Kürzungsbetrag Endabrechnung: 348 (60 % der Rente der verstorbenen Frau) - 194 = 154 Witwerrente brutto Die Betriebsrente zählt beim alten Hinterbliebenenrentenrecht nicht als Einkommen. Altes Recht dann, wenn Eheschließung vor 2002 und wenigstens einer von beiden vor 1962 geboren. Gruß w. PS: wenn Ihnen Witwenrente klar ist, hätte Ihnen auch Witwerrente klar sein sollen ...der Rechenweg ist derselbe ;-)
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