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Experten-Antwort

Wie kontrolliert DRV Hinzuverdienst? Eigene Meldung?Finanzamt?

von helga11.04.2014 | 10:47
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Auch mich interessiert, wie die DRV den Hinzuverdienst bei einer vollen EMR kontrolliert. Man darf ja bis zu 450Euro pro Monat hinzuverdienen, wenn man die Arbeitszeiten einhält. Frage: Man meldet ja der DRV, dass man einer 450Euro-Beschäftigung nachgeht. Hab ich per Fax gemacht. Muß ich nun alle Monate der DRV meinen Brutto-Montags-Hinzuverdienst mitteilen? oder reicht es, dass ich am Jahresende die Aufstellung (pro Monat? Gesamtjahr?) mitteile? Oder wenn ich meine Einkommenssteuer mache? Und darf ich auch 2 Minijobs annehmen, wenn ich beide Grenzen (450Euro und Zeiten) einhalte? Wie klappt das in der Praxis? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Regel wird die Höhe Ihres Entgelts einmal jährlich überprüft. Sollte dazu Ihre Mitarbeit notwendig sein, wird sich Ihr Rentenversicherungsträger bei Ihnen melden. Sollte sich Ihr Entgelt erhöhen, ist es wichtig, dass Sie dies Ihrem Versicherungsträger unverzüglich mitteilen.

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17 Antworten

helgaam 11.04.2014 | 11:30
Guten Tag. Auch mich interessiert, wie die DRV den Hinzuverdienst bei einer vollen EMR kontrolliert. Man darf ja bis zu 450Euro pro Monat hinzuverdienen, wenn man die Arbeitszeiten einhält. Frage: Man meldet ja der DRV, dass man einer 450Euro-Beschäftigung nachgeht. Hab ich per Fax gemacht. Muß ich nun alle Monate der DRV meinen Brutto-Montags-Hinzuverdienst mitteilen? oder reicht es, dass ich am Jahresende die Aufstellung (pro Monat? Gesamtjahr?) mitteile? Oder wenn ich meine Einkommenssteuer mache? Und darf ich auch 2 Minijobs annehmen, wenn ich beide Grenzen (450Euro und Zeiten) einhalte? Wie klappt das in der Praxis? Dankeschön
Sie dürfen so viele Minijobs annehmen wie Sie wollen. Die DRV darf Ihnen das Arbeiten nicht verbieten.
Das ist schon klar GroKo. Das war aber nicht die Frage! Die Frage war, wie und wann muß ich den Hinzuverdienst der DRV melden!
helgaam 11.04.2014 | 11:30
Guten Tag. Auch mich interessiert, wie die DRV den Hinzuverdienst bei einer vollen EMR kontrolliert. Man darf ja bis zu 450Euro pro Monat hinzuverdienen, wenn man die Arbeitszeiten einhält. Frage: Man meldet ja der DRV, dass man einer 450Euro-Beschäftigung nachgeht. Hab ich per Fax gemacht. Muß ich nun alle Monate der DRV meinen Brutto-Montags-Hinzuverdienst mitteilen? oder reicht es, dass ich am Jahresende die Aufstellung (pro Monat? Gesamtjahr?) mitteile? Oder wenn ich meine Einkommenssteuer mache? Und darf ich auch 2 Minijobs annehmen, wenn ich beide Grenzen (450Euro und Zeiten) einhalte? Wie klappt das in der Praxis? Dankeschön
Sie dürfen so viele Minijobs annehmen wie Sie wollen. Die DRV darf Ihnen das Arbeiten nicht verbieten.
Das ist schon klar GroKo. Das war aber nicht die Frage! Die Frage war, wie und wann muß ich den Hinzuverdienst der DRV melden!
fritzam 11.04.2014 | 13:08
Hallo Was die wissen wollen fragen die sowieo beim Arbeitgeber an! Wir haben eine Betriebsvereinbahrung ohne Kentnis des Betroffenen und Schriftlichem OK darf nichts Rausgehen.(wir hatten mal Probleme mit falsch Meldungen durch Neit und missgunst). MfG
Steppenwolfam 11.04.2014 | 13:27
Hallo Helga! Sind Sie bei der DRV BERLIN? Bei diesem Träger werden Sie z.b. alle zwei Jahre angeschrieben.....und müssen Fragen beantworten.....auch zum Zuverdienst....außerdem wie schon geschrieben bekommt die DRV über die Bundesknappschaft mitgeteilt das Sie einen Minijob ausführen und in welcher Höhe Sie Arbeitsentgelt erhalten haben......Sie sollten auch bedenken das es trotz gesetzlicher Erlaubnis einen Minijob auszuführen.....auch kontraproduktiv für Ihre Rente sein kann......Nachprüfung Rentenezug.......
Steppenwolfam 11.04.2014 | 14:28
Nachtrag: Sie sind lt. Rentenbescheid verpflichtet jeden Minijob bei der der für Sie zuständigen DRV zu melden!
offizieller groko fanclubam 11.04.2014 | 18:12
@ Steppenwolf : ich wurde bisher niiie angeschrieben, und ja , ich bin bei der drv Berlin. also stimmt diese aussage nicht.
offizieller groko fanclubam 11.04.2014 | 18:18
und noch etwas : sie sind sogar dazu verpflichtet ein Ehrenamt ( z.b. bei der tafel ) zu melden.
Frau Hübneram 11.04.2014 | 19:32
Ich würde nur etwas der DRV melden, wenn dies gem. Rentenbescheid so erforderlich bzw. verlangt ist. Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Ansonsten würde ich von Mitteilungen an die DRV absehen. Da macht man den gestressten Sachbearbeitern nur unötig Arbeit oder weckt bellende Hunde.
SozPolam 13.04.2014 | 10:08
Sie müssen alles melden, sonst gibt es womöglich sogar Hausdurchsuchungen! Und auch wenn Sie Geld auf der Strasse finden!
Steppemwolfam 13.04.2014 | 12:07
Auch die Dummheit von Ihnen!
SozPolam 13.04.2014 | 12:29
Üb´ immer Treu und Redlichkeit! Das hat doch nichts mit Dummheit zu tun!
Thorsten Borgsam 08.04.2015 | 12:53
Thorsten borgs
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