Ist für den Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung die Arbeitsmarktlage maßgebend, gilt die Höchstdauer der Befristung von insgesamt 9 Jahren in diesen Fällen nicht. Die Befristung kann im vorliegendem Falle bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt verlängert werden.