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Experten-Antwort

Wie oft kann eine Arbeitsmarktrente verlängert werden ?

von Michael18.10.2017 | 17:35
1490 Ansichten
16 Antworten

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Als Bezieher einer befristeten Arbeitsmarktrente würde mich interessieren wieviel Mal bzw. wielange diese verlängert werden kann. Geht das auch nur 9 Jahre wie dioe normale befristete oder tatsächlich so lange bis sich event. der Arbeitsmarkt entspannt... also unter Umständen auch länger als 9 Jahre?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

"Schorsch", "Fortitude one" und "W*lfgang" haben Ihne Frage bereits die zutreffend beantwortet.

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15 Antworten

Michaelam 18.10.2017 | 19:16
Das ist mir bewusst.. war aber nicht meine Frage. Meine Frage lautet: Kann man theoretisch 40 Jahre AMR bekommen wenn man sie mit 27 Jahren zugesprochen bekommt.
Schorscham 18.10.2017 | 19:06
"Arbeitsmarktrenten" sind grundsätzlich nur befristet zu gewähren, damit flexibel auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagiert werden kann. MfG
Schorscham 18.10.2017 | 19:23
JA ! Es sei denn , die Rechtslage ändert sich oder die "Arbeitsmarktrenten" werden ersatzlos gestrichen, wie namhafte Sozialrechtsexperten schon seit längerer Zeit fordern. Kein Mensch kann heute wissen, was im nächsten Koalitionsvertrag stehen wird, und schon gar nicht, was in 40 Jahren für Gesetze gelten. MfG
Fortitude oneam 18.10.2017 | 19:30
Hallo Michael, Ergänzung zu User Schorsch: eine Arbeitsmarktrente ist immer befristet und kann bis zu Ihrer Regelaltersrente gehen, wie in Ihrem Beispiel 27 Jahre + 40 = 67 Jahre. Aber ich halte es in der Praxis für unmöglich für 40 Jahre keine Teilzeitstelle vorhanden ist. Eine befristete volle EMR jedoch höchstens 9 Jahre und danach auf unbestimmte Dauer. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 18.10.2017 | 19:35
Hallo Michael, da gibt es keinen Countdown ..1x-2x-3x-jetzt auf Dauer. Ist der Teilzeitarbeitsmarkt bis zur Regelaltersgrenze durchgängig als verschlossen zu sehen, erhalten sie jeweilige Verlängerungen bis dahin. Erst über diesen Zeitpunkt hinaus erfolgt keine Verlängerung mehr, die EM-Rente aus Arbeitsmarktgründen /jede EM-Rente wird dann eingestellt und als Regelaltersrente weiter gezahlt. Daneben könnten sich zukünftig aber auch Änderungen in der sozial-med. Bewertung bei jedem Weiterzahlungsantrag ergeben. Sie könnten doch wieder 6 Std. tgl./5 Tage die Woche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten, dann ist die EM-Arbeitsmarktrente sofort weg. Gruß w.
Franz Josefam 18.10.2017 | 19:54
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Das ist auch völlig richtig so! "Normale" Arbeitslose, die nicht als erwerbsgemindert gelten, bekommen bekanntlich nur "Arbeitsmarktrenten" zweiter Klasse entweder von der BA oder vom JobCenter. Es ist nicht nachvollziehbar, warum arbeitslose Mitbürger mit einem Leistungsvermögen von z.B 5,5 Stunden täglich quasi ein "Premium-Arbeitslosengeld Namens "Arbeitsmarktrente" erhalten, während Arbeitslose mit einem Leistungsvermögen von beispielsweise 6 Stunden täglich mit staatlichen Fürsorgeleistungen Namens Hartz_IV abgespeist werden und wie Schmarotzer behandelt werden. Die Tatsache, dass unzählige EM-Rentner ihre Rente mit einem Nebenjob aufbesser, bestätigt übrigens eindrucksvoll, dass die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ein Mythos ist. Wenn die DRV-Mitarbeiter gründlicher prüfen würden, gäbe es fast keine "Arbeitsmarkt-Rentner" mehr. Hoffentlich wird der Gesetzgeber endlich bald wach!
Unglaublicham 19.10.2017 | 09:18
Da kann man wieder einmal erkennen, wie in diesem Land das Nichtstun und eine konstante Arbeitsverweigerung belohnt, bevorzugt und sogar gefördert wird. Und das alles auf Kosten der Leute, die jeden Tag zur Arbeit gehen und immense Beiträge für die Sozialsysteme und Steuern bezahlen müssen. Welch ein Paradies für Schmarotzer und Faulenzer!
Fortitude oneam 19.10.2017 | 09:52
Liebe Experten, der Beitrag von "Unglaublich" möchte ich Sie bitten zu entfernen. Vielen Dank. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Angelaam 19.10.2017 | 12:41
Zitat von mara anzeigenausblenden
Da kann man wieder einmal erkennen, wie in diesem Land das Nichtstun und eine konstante Arbeitsverweigerung belohnt, bevorzugt und sogar gefördert wird. Und das alles auf Kosten der Leute, die jeden Tag zur Arbeit gehen und immense Beiträge für die Sozialsysteme und Steuern bezahlen müssen. Welch ein Paradies für Schmarotzer und Faulenzer!
Da kann man wieder sehen, dass Sie keine Ahnung haben! Ich versuche schon seit mehr als zwei Jahren eine Teilzeitstelle zu bekommen, das Ergebnis. "Außer Spesen nichts gewesen". Zudem wird man bestraft, indem die Wartezeit auf volle EMR durch befristete Arbeit unterbrochen wird und erst nach 7 Monaten der letzten Tätigkeit beginnt.
Das Leute wie Du Arbeit als Strafe ansehen überrascht in keiner Weise.
maraam 19.10.2017 | 12:14
Zitat von Unglaublich anzeigenausblenden
Da kann man wieder sehen, dass Sie keine Ahnung haben! Ich versuche schon seit mehr als zwei Jahren eine Teilzeitstelle zu bekommen, das Ergebnis. "Außer Spesen nichts gewesen". Zudem wird man bestraft, indem die Wartezeit auf volle EMR durch befristete Arbeit unterbrochen wird und erst nach 7 Monaten der letzten Tätigkeit beginnt.
Max-Ham 24.10.2017 | 23:26
Zitat von Franz Josef anzeigenausblenden
soll sich der Arbeitslose mit 6h Leistunsgfähigkeit halt ein bisschen weiterbilden und anstrengen, muss er auch kein H4 beziehen! Die Faulenzer sind die gesunden Hartzer, vollschichtig erwerbsfähig, aber keinen Bock auf Arbeit (genauso platte Drastellung wie der obige Text, und wäre gnauso Unsinn). im Übrigen die durchschnittl. Rente wegen Eerwerbsminderung liegt um mtl. 672 Euro; die Mehrheit der Arbeitsmarktrentner darf damit ohnehin beim JC aufschlagen. Viele von denen werden einfach nur in die Kategorie 3-6h eingeordnet, sind aber teils vielfach beeinträchtigt. dürfen sich dann obendrein trotz Krankheiten noch vom JC schikanieren lassen. im Übrigen werden die Arbeitsmarktrenten 2018 überprüft bzw. der bisher als verschlossen angesehene Teilzeitarbeitsmarkt.
Tukanam 25.10.2017 | 07:24
Hallo, wie heißt es so schön: Die Starken ziehen die Schwachen mit durch. Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Bürger die aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind und die, die nur teilweise erwerbsgemindert sind werden gleichgestellt ( Arbeitsmarktrente = volle EMR).
=//=am 25.10.2017 | 09:55
Es gibt ja nicht nur die "volle" Arbeitsmarktrente, sondern es wird, wenn eine Teilzeitarbeitsstelle gefunden wird, nur die teilweise Rente gezahlt. 3 - unter 6 Stunden ist nun mal nicht "vollschichtig", also 8 Stunden pro Tag! Wenn also ein Rentner 5,57 Stunden (in Teilzeit) arbeitet, erhält er auch keine volle Rente mehr. Ich finde diesen Neidcharakter einiger User richtig schlimm. Und ich bin der Ansicht, dass ein "gesunder" Arbeitsloser es unter Umständen zwar auch schwer hat, einen Fulltimejob zu finden (je nachdem, wie alt er ist), er aber doch den Vorteil hat, gesund und nicht krank zu sein! In der heutigen Zeit sollte man auch einen Job annehmen, für den man evtl. überqualifiziert ist. Oder man sollte sich weiterbilden, um einen besseren Job zu bekommen.
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