Guten Tag Herr Bauer,
Renten aufgrund der Arbeitsmarktlage, d.h, wenn ein Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden vorliegt, dürfen nur befristet gewährt werden (Rente auf Zeit).
Wie bereits von Sschlaubi123 erwähnt, erfolgt bei einer Weitergewährung einer befristeten Rente weiterhin auf Zeit oder auf Dauer keine Neuberechnung. Das gleiche gilt auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage (Leistungsvermögen unter drei Stunden).
Insofern macht ein Widerspruch nur dann Sinn, wenn Sie mit der medizinischen Beurteilung nicht einverstanden sein sollten, also wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Restleistungsvermögen unter drei Stunden liegt.