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Experten-Antwort

Wie soll ich mich verhalten. EMR wurde verlängert, jedoch wieder befristet!

von HerrBauer05.04.2017 | 08:59
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8 Antworten

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Hallo zusammen. Vielleicht bekomme ich ja hier Tips etc. Meine Arbeitsmarktrente (also volle EMR) wurde schon wieder (zum 2ten) mal um 3 Jahre verlängert. Ich (46) habe diesesmal eigentlich auf "unbefristet" beantragt (stand auch so in etwa in meinen Attesten). Nun wieder um 3 Jahre verlängert. Frage: -Macht es Sinn Einspruch einzulegen? Mich erwartet dann wohl der MDK und nochmals monatelanges warten -Oder ist aktuelle eine weitere Befristung gar nicht schlecht, da ja an der EMR in Zukunft wohl etwas verbessert wird (längere Anrechnungszeiten). Sollte beim nächstenmal in 3 Jahren dann meine Rente unbefristet gewährt werden, erhalte ich dann eine neue Rentenberechnung (also höhere Rente, falls sich die Anrechnungszeiten ändern)? Oder erfolgt bei einer Wandlung in eine richtige volle EMR statt ARbeitsmarktrente gar keine neue Berechnung mit neuen Bedingungen? Von meiner Rente macht es ja aktuell keinen Unterschied ob befristet oder unbefristet. Doch denke ich auch an die Zukunft einer evtl. Verbesserung für neue EMR. Danke bauer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr Bauer,

Renten aufgrund der Arbeitsmarktlage, d.h, wenn ein Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden vorliegt, dürfen nur befristet gewährt werden (Rente auf Zeit).

Wie bereits von Sschlaubi123 erwähnt, erfolgt bei einer Weitergewährung einer befristeten Rente weiterhin auf Zeit oder auf Dauer keine Neuberechnung. Das gleiche gilt auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage (Leistungsvermögen unter drei Stunden).

Insofern macht ein Widerspruch nur dann Sinn, wenn Sie mit der medizinischen Beurteilung nicht einverstanden sein sollten, also wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Restleistungsvermögen unter drei Stunden liegt.

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7 Antworten

Sschlaubi123am 05.04.2017 | 09:15
Eine Verlängerung einer Rente erfolgt nach den Rechtsvorschriften des ursprünglichen Rentenbeginnes. Sie erhalten daher auch bei einer unbefristeten Rente keine Neuberechnung!
Fortitude oneam 05.04.2017 | 14:59
Im Grunde genommen können Sie froh sein, daß Ihre Erwerbsminderungsrente um weitere 3 Jahre verlängert wurde. Gerade Ihre Arbeitsmarktrente werden prinzipiell nur befristet verlängert. Man kann im Antrag auf unbefristet angegeben, wird aber nicht so gerne gesehen. Letztendlich entscheidet der sozialmedizinischer Dienst der DRV. In Härtefällen werden nur volle EMR auf unbestimmte Dauer genehmigt. Ich frage mich was Sie damit bezwecken wollen? Sie sind doch erst 46 Jahre jung. Bis zur Regelaltersrente sind das noch 21 Jahre. Normalerweise dürfte es keine Arbeitsmarktrente geben. Es gibt so viele Menschen die mit einer Arbeitsmarktrente einen 450 Euro Job nachgehen.
Friedhelmam 05.04.2017 | 14:23
Ergänzend zu den Ausführungen meiner Vorredner möchte ich noch daran erinnern, dass es normalerweise nicht in den Verantwortungsbereich der Deutschen Rentenversicherung fällt, Arbeitslosenunterstützung zu zahlen, nur weil jemand (angeblich) keinen Teilzeitjob finden kann. Die sogenannte "Arbeitsmarktrente" für arbeitslose teilweise Erwerbsgeminderte wurde vor einiger Zeit nur deshalb eingeführt, um die Bundesagentur für Arbeit finanziell zu entlasten, aber nicht, um zumindest teilweise ErwerbsFÄHIGEN zu einer im Vergleich zum Arbeitslosengeld 1 komfortableren Arbeitslosenunterstützung zu verhelfen. Diese Arbeitsmarktrenten werden deshalb befristet, damit möglichst zeitnah auf eventuelle positive Veränderungen des Arbeitsmarktes reagiert werden kann, die Renten also ggf. wieder auf das übliche Niveau zurückzuführen. Rechnen Sie also besser nicht damit, dass Ihnen Ihre Arbeitsmarktrente für immer erhalten bleibt. MfG
Friedhelmam 05.04.2017 | 19:53
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Das sehe ich ganz genauso! Eine halbe EM-Rente plus 450 Euro aus Minijob ergiebt häufig mehr, als eine volle Durchschnitts-EM-Rente. Warum ein teilweise Erwerbsgeminderter trotzdem noch eine halbe EM-Rente geschenkt kriegt, obwohl eine Teilrente plus Minijob bereits mehr als eine volle Durchschnitts-EM-Rente ist, kann mit Logik nicht erklärt werden. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber endlich begreift, dass "Arbeitsmarktrenten" schon lange nicht mehr zeitgemäß sind und ersatzlos gestrichen werden sollten. MfG
=//=am 06.04.2017 | 09:59
Auch Rentner/innen mit einer "normalen" vollen EM-Rente (= Leistungsvermögen unter 3 Stunden) dürfen einen Minijob bis 450,- EUR ausüben!
Friedhelmam 06.04.2017 | 10:26
Hat das jemand bestritten? Ein "Arbeitsmarktrentner" darf aber nicht nur 450 Euro hinzuverdienen, sondern er bekommt zusätzlich noch eine halbe Rente geschenkt. Bekommen "Rentner/innen mit einer "normalen" vollen EM-Rente" auch eine halbe Rente geschenkt? Falls nein, warum nicht?
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