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Experten-Antwort

Wie weise ich KEIN Einkommen nach?

von quadratmonitor07.10.2011 | 13:34
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgendes Problem, vielleicht kennt das einer: Ich bin seit einiger Zeit selbständig und muss mein Einkommen natürlich der Rentenversicherung immer nachweisen. Zuletzt war das vor einem Jahr. Bisher fiel ich immer unter die 400 € - Gewinnschranke und war daher versicherungsfrei. Jetzt muss ich wieder nachweisen und würde über die 400 €-Grenze kommen, müsste also zahlen. Jetzt habe ich aber vor 4 Wochen ein Kind bekommen und arbeite gar nicht, habe also auch keine Einkünfte und kann beim besten Willen auch keine Beiträge zahlen. Wie soll ich das denn nachweisen? Muss ich jetzt noch Beiträge nachzahlen oder vielleicht das Gewerbe lieber abmelden? Vielen Dank für alle Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage, ob die Grenze von 400 Euro monatlich überschritten wird oder nicht, ist immer vorausschauend zu beurteilen. Dies bedeutet, dass man mitteilen muss, wie es voraussichtlich sein wird.

Sofern in der Praxis ersichtlich ist, dass man die Grenze überschreiten wird, muss man dies dem Rentenversicherungsträger mitteilen, da dies zu einer neuen Beurteilung und ggf. zum Eintritt von Versicherungspflicht führt.

Ein nicht vorhersehbares Überschreiten der Grenze führt aber nicht zur rückwirkenden Änderung der Beurteilung und damit auch nicht zur Nachforderung von Beiträgen.

Zu einer Nachforderung kann es aber kommen, wenn Sie Ihre Mitteilungspflichten verletzt haben. Ob dies der Fall ist, kann ich mit Ihren Angaben nicht beurteilen. Hier muss immer der konkrete Einzelfall geprüft werden.

Sie sollten aber auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie derzeit nicht mehr selbständig tätig sind und somit auch keine Einkünfte erzielen. Ob der zuständige Sachbearbeiter noch zusätzliche Unterlagen (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters) anfordert, kann ich nicht sagen.

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