Die Frage, ob die Grenze von 400 Euro monatlich überschritten wird oder nicht, ist immer vorausschauend zu beurteilen. Dies bedeutet, dass man mitteilen muss, wie es voraussichtlich sein wird.
Sofern in der Praxis ersichtlich ist, dass man die Grenze überschreiten wird, muss man dies dem Rentenversicherungsträger mitteilen, da dies zu einer neuen Beurteilung und ggf. zum Eintritt von Versicherungspflicht führt.
Ein nicht vorhersehbares Überschreiten der Grenze führt aber nicht zur rückwirkenden Änderung der Beurteilung und damit auch nicht zur Nachforderung von Beiträgen.
Zu einer Nachforderung kann es aber kommen, wenn Sie Ihre Mitteilungspflichten verletzt haben. Ob dies der Fall ist, kann ich mit Ihren Angaben nicht beurteilen. Hier muss immer der konkrete Einzelfall geprüft werden.
Sie sollten aber auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie derzeit nicht mehr selbständig tätig sind und somit auch keine Einkünfte erzielen. Ob der zuständige Sachbearbeiter noch zusätzliche Unterlagen (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters) anfordert, kann ich nicht sagen.