Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie wirkt sich ein 450€ -Hinzuverdienst auf Altersrente , bei jetziger EM-Rente aus?

von Marion Wagner30.09.2015 | 10:40
887 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag.Ich erhalte im Moment (zum 2.Mal verlängert volle EM (geb. 1962) 50 Grad Behinderung. Wird die Altersrente niedriger sein? Und wie macht sich jetzt der freiwillige Rentenabzug (!8,00 €) bei 450 € Job auf die Altersrente bemerkbar. Vielen Dank für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter über die bisherige Befristung hinaus gezahlt wird und die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente beginnt, wird Ihre Altersrente mindestens in Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt (sogenannter "Besitzschutz").

Ist die "Lücke" zwischen Wegfall der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente hingegen größer, wird die Altersrente unabhängig von der Rentenhöhe der Erwerbsminderungsrente berechnet. Sie kann dann auch niedriger sein.

Die Aufstockungsbeträge bei vormals versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen wirken sich rentensteigernd bei der Altersrente aus. Konkret in Zahlen: Wenn Sie zur Zeit 450,- Euro monatlich verdienen, erhöht sich Ihre spätere monatliche Altersrente für jedes voll gearbeitete Jahr um ca. 4,51 Euro, ohne Aufstockungsbetrag erhöht sich die Rente lediglich um ca. 3,62 Euro (Der Betrag von 4,51 Euro / 3,62 Euro erhöht sich im Laufe der Jahre noch durch die jährlichen Rentenanpassungen.) Nehmen Sie Ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch, reduziert sich der Betrag allerdings um einen Rentenabschlag. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden aus der Rente auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Dann ergibt sich ein (weiterer) Abzug von zur Zeit ca. 10,5 %.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 30.09.2015 | 12:27
Generell sollte man sich als Vollrentner aber schon fragen ob es Sinn macht sich als Minijobber eigene Beiträge abziehen zu lassen. Für die Anspruchserhaltung ist das unerheblich, die Rentensteigerung sehr ist überschaubar, weil ja auch die Zurechnungszeit, die Sie in Ihrer Rente erhalten, ins Spiel kommt. Vielleicht wirken sich diese Beiträge auch gar nicht aus? Wie die Rechtlage in ca 10 Jahren sein wird, wenn eine heute 53 Jährige mal die Altersgrenzen erreicht, weiß ebenfalls keiner. Also ich würde mir die 8 € tendentiell eher sparen.
Marion Wagneram 30.09.2015 | 16:22
Vielen Dank "schade" ! Ich dachte ich tu mir was Gutes.
Herz1952am 30.09.2015 | 17:29
Hallo Marion, Es sind doch 18,-- Euro, oder? Aufstockung ist 4 % von 450,-- Euro. Mein Beitrag von 17.17 Uhr scheint doch zu stimmen, so wie "Schade" geschrieben hat. Also, lassen Sie sich lieber ein paar Eisportionen schmecken. Gibt sogar mehr als eine pro Jahr (smile) und ist doch schade für Sie. Alles Gute Herz1952
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026