Richtig, wird eine stufenweise Wiedereingliederung abgebrochen, endet auch die Übergangsgeldzahlung mit dem Tag des Abbruchs. Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Endet die Krankengeldzahlung wegen Aussteuerung und Sie sind immer noch arbeitsunfähig, müsen Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, da Sie u.U. dann Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.