Hallo "Leo",
Klemens hat Ihnen ja schon ausführlich und sehr fundiert zu Ihrer Frage geantwortet.
Bitte beachten Sie das Ende Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie weiterhin erwerbsunfähig sind, sollten Sie rechtzeitig vorher mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen und nach einer Nachuntersuchung fragen, sofern Sie nicht bereits von Ihrem Rentenversicherungsträger zu einer Nachuntersuchung eingeladen wurden.
Im Rahmen der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit ist auch immer zu prüfen, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Eventuell kämen dann für Sie auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage. Sollte dies der Fall sein, müsste der Rentenversicherungsträger prüfen, in wieweit ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht.
Sie sollten sich nicht verrückt machen. Gegen Sie rechtzeitig vor dem Ende der Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle bei Ihrem Rentenversicherungsträger und lassen sich dort ausführlich beraten. Hier wird man Ihnen sicherlich gern weiterhelfen.
Ihr Experte