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Wiedereingliederung nach ambulante Reha?

von Jamell26.10.2020 | 11:56
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Ich bin wegen einem Bandscheibenvorfall seit sechs Monate krankgeschrieben, meine erste wieder Eingliederung in die Arbeit ist gescheitert ,deswegen hat mein Orthopäde entschieden dass ich eine ambulante Reha für 3 Wochen machen soll. Meine Frage wäre .....wenn die dreiwöchige ambulante Reha beendet ist.... wer verschreibt mir dann die Wiedereingliederung der Orthopäde der mich die letzten Monate betreut hat ,oder das Rehazentrum?

3 Antworten

Karinaam 26.10.2020 | 12:36
Das kommt darauf an, ab wann man wiedereingegliedert wird. Ich war z. B. nach der Reha noch 2 Monate krankgeschrieben. Wiedereingliederung deshalb durch den Orthopäden. Andere gehen direkt von der Reha in die Wiedereingliederung. Da macht es der Rehaarzt.
Saschaam 26.10.2020 | 15:53
Hallo, grob zusammengefasst: Das hängt ganz von Ihrem Gesundheitszustand und dem Rehaverlauf ab. Sollte Ihnen aufgrund der gesundheitlichen Situation medizinisch zumutbar sein, dass Sie innerhalb von vier Wochen nach Ende der Reha mindestens 2 Stunden täglich Ihrer letzten Tätigkeit nachgehen können, so kann (soll) die stufenweise Wiedereingliederung seitens der Rehaeinrichtung angeregt und zusammen mit Ihnen (sofern Sie damit einverstanden sind) und Ihrem Arbeitgeber abgestimmt und eingeleitet werden. Die Rentenversicherung bleibt zuständig für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts inform der Übergangsgeldzahlung für die Zeit nach Ende der Reha und Dauer der Wiedereingliederung, sollten Sie übergangsgeldberechtigt sein. Sollte das nicht der Fall sein, und sie für eine längere Zeit noch arbeitsunfähig sein, so kann der nachbehandelnde Arzt mit Ihnen die Wiedereingliederung zu einem späteren Zeitpunkt besprechen und planen. Die Krankenkasse würde vom ersten Tag nach Ende der Reha bis Abschluss der Wiedereingliederung das Krankengeld zahlen, sofern Sie keinen Entgeltfortzahlungsanspruch mehr haben. Herzliche Grüße
-am 27.10.2020 | 08:27
Hallo Jamell, hier kommt es darauf an, ob eine Stufenweise Wiedereingleiderung (SWE) innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Reha in der bisher ausgeübten Tätigkeit aufgenommen werden kann. Sollte dies der Fall sein, leitet die Reha-Klinik die SWE ein. Die Entgeltersatzleistung (Übergangsgeld) wird hierbei von der Deutschen Rentenversicherung geleistet. Ist eine Wiederaufnahme der Tätigkeit im Rahmen der SWE nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Reha möglich (aufgrund anhaltender AU etc.), erfolgt die Einleitung später durch Ihren behandelnden Arzt. Ihr Arzt würde dann einen Stufenplan erstellen und an die Krankenkasse übermitteln. Während der SWE wird die Entgeltersatzleistung (Krankengeld) dann auch von Ihrer KK gezahlt. Die Einschätzung, ob eine SWE innerhalb von 4 Wochen nach Reha-Ende begonnen werden kann, erfolgt von dem Arzt, welcher Sie in der Reha-Einrichtung betreut. Wir wünschen Ihnen für Ihre Reha viel Erfolg und weiterhin alles Gute. Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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