Hallo Chris1985,
die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für die stufenweise Wiedereingliederung wäre nur dann gegeben, wenn dieser eine medizinische Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers voraus ging.
Soweit das Krankengeld zum Zeitpunkt der stufenweisen Wiedereingliederung bereits ausgelaufen ist, sollten Sie sich deshalb mit Ihrer zuständige AfA in Verbindung setzen und dort klären, ob diese die stufenweise Wiedereingliederung finanziert.