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Experten-Antwort

Wiedereingliederung nach Aussteuerung, Zuständigkeiten?

von Chris198531.07.2018 | 13:58
6219 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich werde zum 24.08.2018 aus der Krankenkasse ausgesteuert. Diese hat mich an die Agentur für Arbeit verwiesen. Dort muss ich nun zu o.g. Zeitpunkt ALG I beantragen. (Nahtlosigkeitsregelung greift nicht, ich bin lt. medizinischem Gutachten mit Einschränkung voll beschäftigungsfähig) Mit meinem Arbeitgeber habe ich nun besprochen, dass voraussichtlich eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen soll. Diese wird noch geprüft (ob dies schon zum 24.08. geschehen bzw. über welchen Zeitraum sich diese erstreckt, ist ungewiss). Meine Frage nun: fühlt sich irgendjemand für mich zuständig? Wer zahlt denn während der Wiedereingliederung und welche Schritte muss ich jetzt noch unternehmen? Ich habe viele wiedersprüchliche Aussagen gehört/gelesen und hoffe auf eine Antwort. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Christopher Stoltz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris1985,

die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für die stufenweise Wiedereingliederung wäre nur dann gegeben, wenn dieser eine medizinische Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers voraus ging.

Soweit das Krankengeld zum Zeitpunkt der stufenweisen Wiedereingliederung bereits ausgelaufen ist, sollten Sie sich deshalb mit Ihrer zuständige AfA in Verbindung setzen und dort klären, ob diese die stufenweise Wiedereingliederung finanziert.

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2 Antworten

Schadeam 31.07.2018 | 16:30
Sie handeln wohl auch nach dem Motto besser spät als nie? Um die Frage wie es weitergeht hätte man sich ja auch schon etwas eher und nicht erst 3 Wochen vor Ablauf des KG kümmern können. Die Kasse wird wohl ab dem 25.08. nicht mehr zahlen und wenn Sie dann beim AG wegen der Wiedereingliederung nur stundenweise arbeiten, werden Sie vielleicht dafür auch nur stundenweise bezahlt? Vielleicht stockt der AG den Lohn auf, reden Sie mit ihm. Vielleicht geht ja auch Halbtagarbeit und Halbtagurlaub für einige Zeit? Ob das Arbeitsamt was aufstockt - obwohl Sie einen Job haben und auch arbeiten können - müssen Sie mit den Kollegen der Agentur für Arbeit klären. Vor 2 Monaten wäre alles klar gewesen: "Besprechen Sie die Eingliederung mit Arzt, Kasse und Betrieb und alles ist klar, jetzt wird die Kasse sich in 3 Wochen aus der Leistung verabschieden......3 Wochen wären möglich wenn alle noch in die Pötte kommen.
???am 31.07.2018 | 16:48
In Ihrem Fall würde die AfA die stufenweise Wiedereingliederung finanzieren.
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