Guten Morgen,
eine stufenweise Wiedereingliederung findet grundsätzlich nur dann statt, wenn Sie den bisherigen Arbeitsplatz, den Sie vor der AU hatten
stufenweise wieder erreichen können. In Ihrem Fall vermute ich wird eine neue Situation mit einem Teilzeitarbeitsplatz geschaffen und das Arbeitsentgelt mit einer teilweisen EM-Rente ergänzt. Bei der SWE geht es um die stufenweise Wiedereingliederung der vollen Leistungsfähigkeit. Anders sieht es aus wenn vor der AU bereits eine Teilzeittätigkeit vorlag und auf diese stufenweise hingearbeitet wird.
Freundliche Grüße