Hallo Traurig,
während der Rentenartfaktor bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 beträgt, beläuft sich dieser bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf 1,0. Werden die gleichen Zeiten zugrunde gelegt, ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung das Doppelte der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die entrichteten Beiträge während des Rentenbezuges werden berücksichtigt, wenn ein neuer Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung eintritt.