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Experten-Antwort

Wieviel bei voller EM

von Traurig20.04.2015 | 12:15
1518 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe ein Teilrente der DRV. Leider bekomme ich keine Kontoauszüge mehr, um zu sehen wieviel ich bekommen würde, wenn ich eine volle EM-Rente bekommen würde. Ich zahle aber noch weiterhin Beiträge aus meine Arbeit. Mein Gesundheitszustand hat sich verschlechter und ich überlege, eine volle EM-Rente zu beantragen. Danke Traurig

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Traurig,

während der Rentenartfaktor bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 beträgt, beläuft sich dieser bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf 1,0. Werden die gleichen Zeiten zugrunde gelegt, ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung das Doppelte der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die entrichteten Beiträge während des Rentenbezuges werden berücksichtigt, wenn ein neuer Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung eintritt.

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3 Antworten

=//=am 20.04.2015 | 13:13
Die volle EM-Rente beträgt das Doppelte der teilweisen EM-Rente. Wenn bei einer evtl. Umwandlung in die volle EM-Rente kein neuer Leistungsfall eintritt, werden die nach dem bisherigen "alten" Leistungsfall entrichteten Beiträge bei der vollen EM-Rente nicht angerechnet. Tritt ein neuer Leistungsfall ein, werden die zwischenzeitlich entrichteten Beiträge bei der vollen Rente bis zum Leistungsfall berücksichtigt. Ob sich dadurch ein höherer Betrag als das Doppelte ergibt, kann von hier nicht beurteilt werden, da diese Beitragszeiten dann mit der Zurechnungszeit zusammenfallen (gesetzt den Fall, es war aufgrund des Alters eine Zurechnungszeit in der teilweisen EM-Rente enthalten).
W*lfgangam 20.04.2015 | 20:22
Hallo Traurig, eine aktuelle Renteninformation/-auskunft können Sie hier online anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Sollte die in den nächsten 14 Tagen nicht in Ihrem Briefkasten liegen (Gründe dafür sind vielfältig), geht es über den schriftlichen Weg an Ihre DRV oder auch über die nächste Beratungsstelle. Gruß w.
=//=am 21.04.2015 | 17:23
Bei laufendem Rentenbezug (hier: teilweise EM-Rente) wird keine Renteninformation mehr erteilt! Es kann eine individuelle Rentenauskunft mit Leistungsfall und Rentenbeginn XX bei der DRV angefordert werden.
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