Wie lange die Bearbeitung eines Antrags auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente im individuellen Einzelfall dauert, kann von hier nicht beantwortet werden.
Befristete Renten wegen Erwerbsminderung enden grundsätzlich mit Ablauf der Frist (§ 102 SGB VI). In der Regel wird die Rentenzahlung auch dann zum vorgesehenen Zeitpunkt eingestellt, wenn bis dahin über den Antrag auf Weiterzahlung noch nicht entschieden werden konnte. Diese Verfahrensweise entspricht den gesetzlichen Vorgaben.