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Experten-Antwort

Wieviel Zeit vor Ablauf EM-Rente wird Verlängerungsbescheid mittgeteilt?

von Peter R.07.12.2018 | 13:17
338 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich bekomme seit einigen Jahren eine schon mehrmals verlängerte befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Ende Januar 2019 ausläuft. Ein Antrag auf Verlängerung ist vor einiger Zeit gestellt worden. Ich war aber bis vor kurzem auf eigenen Wunsch in der Reha und die Rentenversicherung wartet für ihre Entscheidung über eine Verlängerung jetzt auf den Bericht der Reha. Bis wann vor Ablauf Ende Januar 2019 müsste der RVB mir den Bescheid auf den Verlängerungsantrag geben? Gibt es so etwas wie eine Mindestzeit, die die Rentenversicherung einhalten muss, um dem befristeten Rentner die notwendige Zeit (bei einer Nichtverlängerung) zu geben, um seine Lebensverhältnisse ggf. umfangreich neuordnen zu können? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie lange die Bearbeitung eines Antrags auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente im individuellen Einzelfall dauert, kann von hier nicht beantwortet werden.

Befristete Renten wegen Erwerbsminderung enden grundsätzlich mit Ablauf der Frist (§ 102 SGB VI). In der Regel wird die Rentenzahlung auch dann zum vorgesehenen Zeitpunkt eingestellt, wenn bis dahin über den Antrag auf Weiterzahlung noch nicht entschieden werden konnte. Diese Verfahrensweise entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

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8 Antworten

Peter R.am 07.12.2018 | 13:25
Danke für die umgehende Antwort, Daniela! Ich muss meine Frage etwas konkretisieren. Die Reha hat angekündigt, dass sie in 3-4 Wochen ihren Bescheid an die Rentenversicherung schicken. Das wäre wegen den Feiertagen dann Anfang Januar. Somit bleiben nur rund 3 Wochen bis Ablauf der befristeten Rente. Peter
Danielaam 07.12.2018 | 13:19
Der Rehabericht steht dir innerhalb von spätestens 4 Wochen nach der Reha zu. Ansonsten kannst du von einen Bescheid 3-6 Monate nach Antragsstellung rechnen
Schorscham 07.12.2018 | 14:34
Sind das auch IHRE persönlichen Erfahrungen? Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Reha-Bericht spätestens 4 Wochen nach der Reha vorliegen muss. Das kann durchaus auch schon mal 2 bis 3 Monate dauern. MfG
Schorscham 07.12.2018 | 14:44
Zitat von Peter R. anzeigenausblenden
Sie sollten formlos beantragen, dass Ihre EM-Rente bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Fortzahlungsantrag vorläufig weitergezahlt wird. Manchmal klappt das. MfG
Peter R.am 07.12.2018 | 16:25
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und den Tipp von Schorsch! Werde ich probieren. Sollte ich vorsichtshalber zusätzlich ALG2 ab Februar 19 beantragen, um einen evtl. Bezügeausfall durch die RV wenigstens halbwegs abdecken zu können? Oder wie stellt sich die Rentenversicherung die finanzielle Überbrückung bis zur Entscheidung vor? Von meinen Bezügen wird noch eine ganze Familie miternährt. Vielen Dank!
DRVam 07.12.2018 | 17:16
Zitat von Peter R. anzeigenausblenden
Das sollten Sie auf jeden Fall machen. Die Rententräger gehen mehr und mehr dazu über eine befristete Oder Unbefristete Erwerbsminderungsrente einzustellen, wenn bis zum Ablauf keine Entscheidung getroffen wurde. Im Übrigen ist das gesetzlich nicht zu beanstanden.
DRVam 07.12.2018 | 19:10
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und den Tipp von Schorsch! Werde ich probieren. Sollte ich vorsichtshalber zusätzlich ALG2 ab Februar 19 beantragen, um einen evtl. Bezügeausfall durch die RV wenigstens halbwegs abdecken zu können? Oder wie stellt sich die Rentenversicherung die finanzielle Überbrückung bis zur Entscheidung vor? Von meinen Bezügen wird noch eine ganze Familie miternährt. Vielen Dank!
Das sollten Sie auf jeden Fall machen. Die Rententräger gehen mehr und mehr dazu über eine befristete Oder Unbefristete Erwerbsminderungsrente einzustellen, wenn bis zum Ablauf keine Entscheidung getroffen wurde. Im Übrigen ist das gesetzlich nicht zu beanstanden.
Natürlich nur bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Sorry!
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