Hallo Frank, verstehen Sie bitte, dass die Experten dieses Forums aus Gründen der Rechtssicherheit nur in Deutsch antworten können.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich daran stören, dass im Rahmen eines Versorgungsausgleiches Teile Ihrer Rentenansprüche auf Ihre Frau übertragen wurden, bzw. werden. Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen der Ehescheidung geregelt. Sofern Ihr Scheidungsurteil rechtskräftig ist, werden Sie an der Übertragung nichts ändern können. Im laufenden Scheidungsverfahren sollte Ihr Anwalt darauf achten, dass es zu keiner unangemessenen Aufteilung der Rentenanwartschaften kommt.