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Experten-Antwort

Will was wissen

von Sepp aus Bayern23.01.2018 | 21:33
741 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Grüß Gott, also, wie ist das? Wenn jemand als voll erwerbsgemindert gilt, ist der dann dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden? Also hat dann keine Ansprüche mehr auf Weiterbildung, Reha-Maßnahmen medizinischer Art oder andere öffentlich geförderte Maßnahmen? Wenn es so ist, wie kann sich dieser Mensch wieder aus einer solchen Sackgasse befreien? Der Bub ist erst 37 und seit 4 Jahren eben voll erwerbsgemindert. Arbeiten kann er, aber eben gelernt hat er nix. Ich mach mir halt Sorgen um ihn, bin ja sein Vater. Eine Rente kriegt er nicht und ist vom Sozialamt abhängig, Grundsicherung heißt diese Hilfeart. Der Junge ist psychisch etwas angeschlagen, hat sich aber wieder erholt, meine ich. Es kann doch nicht sein, das ein kräftiger Bursch sein Leben vom Staat bezahlt bekommt, obwohl er arbeiten will und nur nichts gescheits findet. Mit Weiterbildungen und einer Arbeitserprobung denke ich würde er wieder voll auf dem Arbeitsmarkt seinen Lebensunterhalt selbst schaffen können. Nur eben in das Arbeitshaus von der Lebenshilfe, da mag ich den Bub nicht hinschicken, das will er auch nicht. Es ist halt nur seine psychische Krankheit, die aber ihm nicht anzumerken ist und laut Meinung des Nervenarztes soweit behandelt ist, das wieder eine Erwerbstätigkeit den Tag über möglich ist. Könnte der Nervenarzt mit einem Gutachten vielleicht bewirken? Könnten Sie mir vielleicht raten? Ich danke Ihnen schön für Ihre Hilfe Gottes Segen aus Bayern Sepp

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Sepp aus Bayern,

für alle Landkreise und kreisfreie Städte sind von den Reha-Trägern "Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation" eingerichtet worden. Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Träger. Von den Servicestellen wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Antrag unverzüglich dorthin weitergeleitet. Dadurch kann schnell gehandelt werden.Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sollen vor allem behinderten Menschen das Leben leichter machen. Denn für alle Fragen oder Anträge zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation sind sie zusätzliche Anlaufpunkte.

Ein Verzeichnis der im gesamten Bundesgebiet eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, gliedert sich nach Postleitzahlen oder Orten und ist im Internetangebot www.reha-servicestellen.de abrufbar.

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7 Antworten

FC Bayern Fanam 23.01.2018 | 22:12
Grüß Gott Seppi, wie der Vater so der Sohn. Lass Ihn nicht fallen und kümmere dich um Ihn. Hörst me. Servus auf bald.
Fortitude oneam 23.01.2018 | 22:28
Hallo Sepp aus Bayern, ganz wichtig. Unterstützen Sie Ihren Sohn und machen Sie Ihm Mut. Bitte lesen Sie mal eine Alte Indianerweisheit. https://www.ihre-vorsorge.de/?id=325&no_cache=1&tx_typo3… Gemeinsam werden Sie es schaffen. Alles Gute. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 23.01.2018 | 23:04
Hallo Seppl, wenn er/Sie des Lesens mächtig/gewillt ist, verfolgt er/Sie einfach 'rückwärts' die letzten 10T Beiträge zu dieser Frage hier ...oder wählt einen wissenden Betreuer, der beide aufschlaut – wobei ich mich (nicht) frage, wer nun wirklich Bub/der zu Betreuende ist ;-) Gruß w.
Kaiseram 24.01.2018 | 07:16
Ein herzhafter Tritt in den Allerwertesten kann wahre Wunder vollbringen.
Einer der gerne arbeitetam 24.01.2018 | 09:01
Was soll denn das, eh? Der Mann stellt ne Frage zu seinem Problem und wird so abgespeist? Das Thema ist wohl in letzter Zeit sehr oft vorgekommen, aber das ist doch ein Hilfsforum. Also, helft dem Mann oder haltet euch zurück. Diese blöden Kommentare sind eines solchen Forums echt nicht würdig, oder? Sepp, versuch mal, Deinen Sohn dazu zu bewegen, in eine größere Stadt zu ziehen. Dort gibt es Leihfirmen, da kann er arbeiten. Auf die Weise beweist er seine Erwerbsfähigkeit--aber Vollzeit möglichst!! Das ganze mit den Gutachten ist ein Umweg, der nicht so ganz nötig ist. Nur, eines möchte ich warnend hinzufügen: Dein Sohn darf nicht der Selbstüberschätzung unterliegen. Das passiert vielen psychisch kranken Leuten und wenn eine bestimmte Zeit voll gearbeitet wurde, ist die Rückkehr zur vollen Erwerbsminderung sehr schwer, wenn nicht gar unmöglich. Warum versucht Ihr es nicht mit einem Ehrenamt, da hat er bis zu 200 Euros zusätzlich anrechensfrei zur Grundsicherung und tut was nützliches, ohne den Status zu verlieren. Alte Leute begleiten und weiteres. Immer dran denken, einmal verlorenes wird nicht immer wiedergefunden. Ich wünsche Euch alles Gute Einer der gerne arbeitet
KSCam 24.01.2018 | 16:01
Zunächst soll der "Bub" halt Hilfen per LTA beantragen wenn er Maßnahmen will, ob diese Anträge dann bewilligt werden wird man sehen. Wenn das tatsächlich ein echter Fall ist, scheint der nicht leicht lösbar zu sein. Wir haben den 37 jährigen, der nichts gelernt hat und schon mit 33 seit 4 Jahren voll erwerbsgemindert ist. Wenn der Bub keine Rente bekommt, hat er auch in den 5 Jahren zuvor keine 3 Jahre Pflichtbeiträge, er hat also auch zwischen 28 und 33 nicht viel gearbeitet. Was hat der Bub denn bislang überhaupt zu Wege gebracht? Ein 37 jähriger könnte immerhin locker auf 20 Arbeitsjahre kommen! In die Lebenshilfe oder eine andere Werkstatt für behinderte Menschen zu gehen, scheint für Vater und Sohn ein "no go" zu sein, warum eigentlich? Mein Vorschlag: wenn der Bub tatsächlich wieder so fitt ist dass er arbeiten kann, soll er es erst mal mit einem Minijob versuchen und wenn das geht, kann er die Arbeit nach und nach steigern. Da haben alles was davon, Vater und Bub sind glücklich mit der Arbeit, Lohn bekommt er auch und wir sparen uns die Steuergelder für die Grundsicherung. :))
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