Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wird bei voller Erwerbsminderungsrente die Regelaltersrente rediziert?

von Herr Dichtiwichtig31.07.2020 | 13:11
90 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich (59) habe eigentlich vor einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente zu stellen (meine normale Altersrente würde in ca.6 Jahren beginnen). Frage: Wenn ich eine Erwerbsminderungsrente erhalten würde, würde man mir dann meine in 6 Jahren beginnende Regelaltersrente (die dann sicher automatisch und nahtlos sich anschliesst)reduziert werden? Ich las man würde mir dann 10% kürzen?? Danke im Voraus und viele Grüsse Mr.Dichtiwichtig....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Dichtiwichtig,

bei der Erwerbsminderungsrente würden Sie eine Kürzung von max. 10,8 % auf die der Erwerbsminderungsrente zugrundeliegenden Entgeltpunkte erhalten.

Diese Kürzung würden Sie auch in eine sich nahtlos anschließende Altersrente mitübernehmen.

Eine Kürzung darüberhinaus würde sich bei der Regelaltersrente nicht ergeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

senf-dazuam 31.07.2020 | 13:17
prinzipiell richtig. Die EM-Rente wird anhand des Alters bei Rentenbeginn ggf. gekürzt (maximal 10,8% Abschlag). Ein Abschlag wird quasi an den Entgeltpunkten festgemacht und bleibt auch bei einem (direkten) Wechsel in die Altersrente erhalten.
Herr Dichtiwichtigam 31.07.2020 | 23:56
Danke für die Antwort, obwohl mir diese nicht gefallen und ich dies auch als ungerecht ansehe. Aber das ist ein anderes Thema. Daraus folgt: Ich beantrage keine EM Rente und quäle mich mit Harz4 bis zur Regelaltersrente durch....Arbeit bekomme ich sowieso keine mehr, mit den Krankenakten.... Also H4.... Danke und viele Grüsse
Siehe hieram 01.08.2020 | 00:42
Zitat von Herr Dichtiwichtig anzeigenausblenden
Hallo Dichtiwichtig, jo, machen Sie das so. Oder informieren Sie sich richtig. Wir kennen Ihre Krankenakte hier nicht... (wollen wir auch nicht). Wir kennen auch Ihr bisheriges Arbeitsleben nicht (wollen wir auch nicht). Wir wissen also auch nicht, ob Sie grundsätzlich überhaupt Anspruch hätten auf EM-Rente (dazu sind einige Dinge Voraussetzung). Aber mal angenommen, Sie haben also ganz viel gearbeitet (sozialversicherungspflichtig und haben auch Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt), sind nun schon lange krank und sehen keine Möglichkeit mehr, 'in dem Alter' noch Arbeit zu finden. Sie leben vielleicht schon von Hartz IV (reicht ja im Moment), weil Sie Krankengeld, ALG I ausgeschöpft haben und sind 'durch'. Aber haben noch sechs Jahre bis zur Altersrente. Die, wie Sie aus Ihrer Renteninformation wissen, ganz schön hoch sein wird (warum eigentlich??) Aber auch nur, wenn Sie so lange noch weiter arbeiten, wie in den gesunden Jahren zuvor... Können Sie aber ja nicht mehr, Sie haben eine lange Krankenakte... Und in Ihrer Renteninformation steht, bei EM-Rente hätten Sie jetzt Anspruch auf... Nun nehmen Sie also die Altersrente aus der Information, ziehen 10,8 Prozent ab und jammern. Während für die EM-Rente in dieser Information schon die 10,8 % berücksichtigt sind. Und ja, es ist so, wie der Experte sagte. Sollten Sie EM-Rente beziehen, dann in sechs Jahren in Rente gehen, bleiben locker flockig diese 10,8 % Abzug Ihnen lebenslang erhalten. Beide Beträge - also Rente wenn Sie... und EM-Rente jetzt... mögen Ihnen zu wenig erscheinen... Dumm gelaufen. Also quälen Sie sich mit Jobcenter die sechs Jahre durch (sofern die mitmachen, auch beim Jobcenter muss man arbeitsfähig sein...) und hoffen auf... Ja, auf was?? Diese sechs Jahre Jobcenter erhöhen Ihre Rente eben nicht so, wie es in der Information steht 'wenn Sie weiterhin wie...' Diesen Betrag also erreichen Sie nicht! Wenn Sie so krank sind, wie Ihre Krankenakte es ausweist und wenn Sie in den letzten Jahren Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt haben, könnten Sie auch eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen erst einmal. Die könnte Sie - vielleicht - so fit machen, dass Sie noch fünf von den sechs Jahren (vielleicht auch nur zumindest Teilzeit) arbeiten könnten. DAS würde Ihre spätere Altersrente noch erhöhen können. Oder es wird festgestellt, dass Sie doch schon so krank sind, dass Sie 'jetzt' schon einen Anspruch auf EM-Rente hätten.... Man weiß es nicht... Versuch macht kluch... Oder Sie lassen alles so laufen, Jobcenter zahlt ja und in sechs Jahren gucken Sie ziemlich dumm ausse Wäsch.... Machen Sie mal lieber einen Termin bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung, um sich dort (mit Ihrer Krankenakte) beraten zu lassen!
KSCam 01.08.2020 | 09:56
falls die Erklärung von @Siehe hier zu lang war (und das viele Lesen überfordert), das gleiche kürzer: Schau auf die beiden ersten Zahlen der letzten Renteninformation - die Zahl bei Erwerbsminderung ist wohl höher als die bei Altersrente. Dann ist die Schlußfolgerung noch 6 Jahre zu warten, Blödsinn, weil sich die Altersrente bei 6 Jahre ALG 2 nicht erhöht. Wenn Sie wirklich erwerbsgemindert sind, wäre ein sofortiger Antrag besser als noch 6 Jahre Hartz 4. Kapiert? Wahrscheinlich nicht......
Olafam 01.08.2020 | 13:21
Zitat von Herr Dichtiwichtig anzeigenausblenden
in ihrem Sinne würfe ich mich hier unbedingt vorher von einer Sozialberatung informieren lassen. Zwei mögliche Probleme sehe ich hier. 1. Hartz 4 Regeln. Anrechnung Vermögen beispielsweise. Anrechnung eheähnlicher Lebenspartner bzw. natürlich Ehepartner. Evtl. auch zu hohe Miete, die nur anteilig übernommen werden. 2. Hartz 4 zwingt so so früh wie möglich in Rente. Dabei drohen ihnen 14,4% Abzüge und nicht nur die 10,8% bei der EM Rente. Dazu kommen die nicht mehr erwirtschafteten Rentenpunkte, die bei der EM Rente aber durch die Zurechnungszeit berücksichtigt werden. Kurzum: extrem wahrscheinlich ist ihre Rente bei EM Bezug höher als bei dem anderen Weg über Hartz 4. vg,
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026