Hallo Herr Dichtiwichtig,
bei der Erwerbsminderungsrente würden Sie eine Kürzung von max. 10,8 % auf die der Erwerbsminderungsrente zugrundeliegenden Entgeltpunkte erhalten.
Diese Kürzung würden Sie auch in eine sich nahtlos anschließende Altersrente mitübernehmen.
Eine Kürzung darüberhinaus würde sich bei der Regelaltersrente nicht ergeben.