Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Wird Mütterrente ab 2014 nachgezahlt?

von angy19.10.2018 | 14:24
159 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Heute bekam ich meinen Rentenbescheid. Ich habe durch die Erziehungszeiten einen Anspruch auf Regelaltersrente erworben. Im Rentenbescheid steht: Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab dem 7.9.2014 erfüllt. Demnach müssten mir die Leistungen seit dem Datum doch nachgezahlt werden, oder nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo angy.

Die Voraussetzungen für die Rente sind zwar ab 07.09.2014 erfüllt, jedoch wird eine Rente frühestens ab dem Rentenbeginn gezahlt.

Auf der ersten Seite Ihres Bescheides können Sie den Rentenbeginn sehen. Hier steht auch geschrieben, ab wann die laufende Zahlung der Rente beginnt und für welchen Zeitraum eine Nachzahlung besteht.

Ohne den Bescheid zu sehen, kann hier keine weitere Aussage getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen oder Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schlaubiam 19.10.2018 | 16:07
Lesen Sie den ganzen Bescheid. Dort ist eine Mitteilung ab wann die Rente gezahlt wird und warum ab diesem Zeitpunkt
Modi1969am 20.10.2018 | 09:14
Hallo angy, ohne den Bescheid kann keine wasserdichte Antwort gegeben werden. Es werden m.W. aber 2 Fallkonstellationen unterschieden: Wusste die RV, dass Sie Kinder erzogen haben (Kindererziehungszeiten nach altem Recht im Konto gespeichert, also 12 KM für Kinder, die vor 1992 geboren wurden), kam im Spätsommer/Herbst 2014 der "Mütterrentenbescheid" mit den nunmehr 24 KM pro Kind. In diesem Fall hätten Sie 3 Monate nach Feststellungsbescheid die Chance, pünktlich die Rente zu beantragen. Verspätete Antragstellung (z.B. in 2018) führt in diesem Fall zur Altersrente ab Antragsmonat mit erhöhtem Zugangsfaktor. Waren der DRV dagegen bis zu Ihrem Antrag die Kinder unbekannt (erstmalige Kontenklärung), müsste der Rentenbeginn der Altersrente der frühestmögliche -in Ihrem Falle der 1.10.2014 -sein. Grund hierfür ist der Grundsatz von Treu und Glauben. Da im Rahmen der damaligen Gesetzgebung der Eindruck erweckt wurde, man müsse keinen Antrag stellen, kommen Sie in diesem Fall noch nach 2014. Überprüfen Sie den im Bescheid angegebenen Rentenbeginn und lassen Sie ihn ggf. überprüfen (Vorsprache ABS)...
angyam 22.10.2018 | 11:40
Herzlichen Dank für die Antworten. Ich werde nochmal bei der beratungsstelle alles überprüfen lassen. Oder wäre es ratsam einen Anwalt zu konsultieren?
Kaiseram 22.10.2018 | 13:42
Klar. Jeder Anwalt freut sich, wenn er dir für solche Kleinigkeiten Geld entlocken kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026