Hallo angy.
Die Voraussetzungen für die Rente sind zwar ab 07.09.2014 erfüllt, jedoch wird eine Rente frühestens ab dem Rentenbeginn gezahlt.
Auf der ersten Seite Ihres Bescheides können Sie den Rentenbeginn sehen. Hier steht auch geschrieben, ab wann die laufende Zahlung der Rente beginnt und für welchen Zeitraum eine Nachzahlung besteht.
Ohne den Bescheid zu sehen, kann hier keine weitere Aussage getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen oder Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen