Bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beinhaltet diese Rente eine Zurechnungszeit (= Hochrechnung z. B. bis zum 60. Lebensjahr). Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. In der Nachfolgerente (z. B. Altersrente) wird diese Zeit als Rentenbezugszeit (=Anrechnungszeit) mit dem vollen Gesamtleistungswert (vgl. hierzu den Rentenbescheid) in der Rentenberechnung berücksichtigt. Das bedeutet, dass rentenrechtlich betrachtet keine Lücke entsteht. Dieser Gesamtleistungswert wird in der Regel weit aus höher sein, als die erzielten Entgeltpunkte aus dem Minijob. Von daher sollten Sie sich beraten lassen, ob es sich bei dieser vorliegenden Fallgestaltung lohnt den Eigenanteil in die Rentenversicherung einzuzahlen.