Der Anspruch auf Witwenrente endet erst mit einer erneuten Heirat.
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Der Anspruch auf Witwenrente endet erst mit einer erneuten Heirat.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Sohnes endet der Anspruch auf große Witwerrente. Unter Berücksichtigung des Rentenbezuges der großen Witwerrente erfolgt die Bewilligung der kleinen Witwerrente. Insgesamt allerdings nur für zwei Jahre nach dem neuen Hinterbliebenenrecht. Die große Witwerrente erhalten Sie wieder, wenn Sie entweder das 45. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind. Unter www.deutsche-renteversicherung.de Button Formular und Publikationen – Info-Broschüren – Übersicht Info-Broschüren (Rente) - Renten an Hinterbliebene sichern die Existenz finden Sie eine ausführliche Broschüre zu der Thematik.
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