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Wittwenrente

von Tibor07.01.2007 | 22:53
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wer kann meine Frage beantworten? Verliert meine Lebensgefährtin ihre Wittwenrente, wenn sie zu mir zieht und wir in einen gemeinsamen Haushalt leben?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Anspruch auf Witwenrente endet erst mit einer erneuten Heirat.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Sohnes endet der Anspruch auf große Witwerrente. Unter Berücksichtigung des Rentenbezuges der großen Witwerrente erfolgt die Bewilligung der kleinen Witwerrente. Insgesamt allerdings nur für zwei Jahre nach dem neuen Hinterbliebenenrecht. Die große Witwerrente erhalten Sie wieder, wenn Sie entweder das 45. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind. Unter www.deutsche-renteversicherung.de Button Formular und Publikationen – Info-Broschüren – Übersicht Info-Broschüren (Rente) - Renten an Hinterbliebene sichern die Existenz finden Sie eine ausführliche Broschüre zu der Thematik.

2 Antworten

Schiko.am 07.01.2007 | 23:14
Natürlich nein, lebensge- fährtin ist doch keine neue ehefrau. MfG.
Hajoam 08.01.2007 | 17:30
Ich bin 43 Jahre.Meine Frau ist 2003 verstorben.Ich bekam nach ihren Tod einJahr große Witwenrent und ein Jahr kleine.Nun bekomme ich gar keine mehr.Ich habe einen Sohn aus gemeinsamer Ehe welcher noch keine eigenen Einkünfte hat.Ist das rechtens und ab wann kann ich wieder Witwenrente beantragen?
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