Hallo Marianne S.,
Ihre eigene Altersrente wird beim Tod Ihres Mannes unvermindert weitergezahlt.
Mit einem Bruttorentenbetrag von ca. 928 Euro ergibt sich auch kein anzurechnendes Einkommen, dass die Witwenrente schmälern könnte.
Würde Ihr Mann versterben, so würden Sie in den ersten 3 Monaten danach noch 100 % seiner Rente - 204 Euro - und danach 60 % - ca. 122 Euro - erhalten.
Bezüglich der Höhe der Witwenpension können wir hier leider keine Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich an die Pensionsstelle Ihres Mannes.