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Experten-Antwort

witwenpension bei eigenem einkommen

von Marianne S.07.07.2017 | 00:06
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4 Antworten

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Hallo Ich beziehe seit dem 01.04 2013 ein Rente von ci 928,- Euro brutto. Mein Mann ist pensionierter Bamter mit einer Bruttopension von ci 2190,- Euro und einen gesetzlichen Rente von 204,- Euro. Wir sind beide 1949 geboren und seit 1970 verheiratet. Wie hoch wäre beim Tod meines Ehegatten der Anspruch auf die Pension und Rente meines Mannes und welche Kürzungen bei meiner Rente würden anfallen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marianne S.,

Ihre eigene Altersrente wird beim Tod Ihres Mannes unvermindert weitergezahlt.

Mit einem Bruttorentenbetrag von ca. 928 Euro ergibt sich auch kein anzurechnendes Einkommen, dass die Witwenrente schmälern könnte.

Würde Ihr Mann versterben, so würden Sie in den ersten 3 Monaten danach noch 100 % seiner Rente - 204 Euro - und danach 60 % - ca. 122 Euro - erhalten.

Bezüglich der Höhe der Witwenpension können wir hier leider keine Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich an die Pensionsstelle Ihres Mannes.

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3 Antworten

KPJMKam 07.07.2017 | 09:50
Hallo. Beim Witwengeld aus der Pension Ihres Mannes wird Einkommen aus eigener Rente nicht angerechnet. BeamtVG §55 (3)
Ludwigam 16.09.2018 | 16:47
Die Witwenpension beträgt 2150,00 €. Zur Witwenpension bekomme ich noch 900,00€ Rente. Der verstorbene Mann bekommt noch eine Rente von 600,00€ Wie ist da die Rechtslage.
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