Hallo Andi66,
erst wenn das (zu berücksichtigende) Einkommen einen bestimmten Freibetrag überschreitet, werden davon 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt bei Hinterbliebenenrenten derzeit monatlich
- in den alten Bundesländern 845,59 Euro,
- in den neuen Bundesländern 810,22 Euro.
Der Freibetrag wird für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht
- in den alten Bundesländern um 179,37 Euro,
- in den neuen Bundesländern um 171,86 Euro.
Nähere Informationen zu verschiedenen anrechenbaren Einkommensarten etc. finden Sie auch in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ ab Seite 30: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=28