Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Witwenrente

von ThiloG25.03.2009 | 18:43
1258 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag an alle,habe da mal eine schwierige Frage. Meine Lebenspartnerin ist an Krebs erkrankt,bezieht seit 11/08 Erwerbsminderungsrente und hat leider keine aussicht auf Heilung.Wir sind seit 1988 zusammen haben eine gemeinsame Tochter und leben seit 1990 offiziell,also sind z.B. gemeinsam auf Mietvertraege von Wohnungen genannt. Nun meine Frage habe ich als Lebenspartner einen Anrecht auf Witwenrente???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo ThiloG,

Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung stehen nur Ehepartnern oder eingetragenen Lebensgemeinschaften zu. Eine Unterhaltsabsicherung für Lebenspartner wie in Ihrem Fall ist im Rentenrecht nicht vorgesehen.

9 Antworten

Selina IIam 25.03.2009 | 20:04
Für den Bezug einer Witwenrente muß eine gültige Ehe vorgelegen haben. Eheähnliche Lebensgemeinschaften sind eben nicht verheiratet, daher nur "ähnlich" einer Ehe - wo wollen Sie entsprechendes gelesen haben? Stellen Sie sich mal den anderen Fall vor, jemand lebt jahrelang in einer WG - eine Frau und ein Mann. Wie will man nachweisen ob die Beiden eine Beziehung hatten oder nicht? Es ist nunmal nur möglich offiziell gemachte (amtlich eingetragene) sprich verheiratete Beziehungen anzuerkennen um auch Mißbrauch auszuschließen. Die Witwenrente soll ja den Unterhalt ersetzen - da (meistens) die Frau vom Mann finanziell abhängig ist. Sprich - verdient der Mann genug um sich selber unterhalten zu können (über gewissen Freibeträgen) ist die Witwerrente ja sehr gering oder er bekommt sogar keine Rente. Die Witwenrente ist eben nicht die Auszahlung der eingezahlten Beiträge sondern eine reine Unterhaltsrente.
ThiloGam 25.03.2009 | 19:35
Ja toll aber Lebenspartnerschaften,oder Eheaenhliche Gemeinschaften werden doch auch erwaeht,oder zaehlen da bloss die gleichgeschlechtlichen
Kurtam 25.03.2009 | 18:53
Nein, hierzu müssten sie verheiratet sein.
Wolfgang Amadeusam 25.03.2009 | 20:08
Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften führen nicht zu Ansprüchen auf Witwen- bzw. Witwerrente, es sei denn, es handelt sich um offiziell (standesamtlich) eingetragene Lebenspartenerschaften, die es in der Tat nur bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen gibt, denn bei nicht gleichgeschlechtlichen Beziehungen nennt man so etwas Heirat.
Schiko.am 25.03.2009 | 21:08
Trau mir fast nichts sagen,da viel mir doch ein, neuerdings muss man sogar ein Jahr ver- heiratet oder so...., sein. MfG.
@schiko.am 26.03.2009 | 06:55
grundsätzlich richtig, dass die Ehe ein Jahr bestanden haben muss. Aber es gibt auch Sonderfälle, z.B. wenn wie bei ThiloG ein gemeinsames Kind vorhanden ist, geht man davon aus, dass es sich auch bei weniger als einem Jahr Ehedauer NICHT um eine Versorgungsehe handelt...
Ahaam 26.03.2009 | 07:41
Gewagte Theorie - mit dem Todesurteil zum Standesamt, wenn das keine klassische Versorgungsehe ergibt - trotz Kind. Schließlich müssten sich beide fragen lassen, warum sie sich seit über 20 Jahren nicht trauten/trauen ließen! Bei allem Respekt für die ungute gesundheitliche Situation!
-_-am 26.03.2009 | 08:40
"Ja toll aber Lebenspartnerschaften oder eheähnliche Gemeinschaften werden doch auch erwähnt oder zählen da bloß die gleichgeschlechtlichen?" Bei Lebenspartnerschaften oder eheähnliche Lebensgemeinschaften besteht kein Hinterbliebenenrentenanspruch, nur bei standesamtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften und standesamtlich verheirateten Paaren.
Neutraleram 26.03.2009 | 17:40
Dann heiraten Sie doch!! Wo ist das Problem.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026