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Experten-Antwort

Witwenrente

von Reckahn11.11.2012 | 19:27
1499 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Aben an die Experten. Meine Frage: Ich bin 69 Jahre alt,seit 1994 geschieden und beziehe eine ganz normal Altersrente. Seit ha 3 Jahren habe ich eine Partnerin, Geb.Jahr 1958. Wir sind gerade dabei, unsere Zukuft zu planen.Das bedeutet, wir haben die Absicht zu heiraten. Meine Frage: nach biologischer Betrachtungsweise werde ich ja eher das zeitliche segnen als meine Partnerin (zukünftige Ehefrau). Hat meine zukünftige Ehefrau einen Anspruch auf Witwenrente und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Vielen Dank an die Experten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Hinterbliebenenrente erhalten Sie, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder er/sie bereits eine Rente bezogen hat und Sie nicht wieder geheiratet haben. Bei Eheschließung ab dem 01.01.2002 wird eine Hinterbliebenenrente nur noch gezahlt , wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Dabei gibt es Ausnahmen: Z.B. besteht bei Unfalltod des Ehepartners auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die Ihr verstorbener Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er/sie bereits bezogen hat.Haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.

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1 Antworten

Amselam 12.11.2012 | 12:34
Eindeutig ja, wenn Sie zum Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet waren. Ob die Rente dann ganz oder teilweise gezahlt wird, häängt vom eigenen Einkommen der Witwe ab.
Deutsche Rentenversicherung
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