Eine Hinterbliebenenrente erhalten Sie, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder er/sie bereits eine Rente bezogen hat und Sie nicht wieder geheiratet haben. Bei Eheschließung ab dem 01.01.2002 wird eine Hinterbliebenenrente nur noch gezahlt , wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Dabei gibt es Ausnahmen: Z.B. besteht bei Unfalltod des Ehepartners auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die Ihr verstorbener Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er/sie bereits bezogen hat.Haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.