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Experten-Antwort

Witwenrente

von Renate Gruber11.02.2013 | 14:16
1863 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme seid 2008 die große Witwenrente.Bin 55Jahre und beziehe selber noch keine Rente. Meine Frage: Gibt es eine Zuverdienstgrenze, oder wird mir ab einem bestimmten Gehalt, etwas von der Witwenrente abgezogen? Noch eine Frage: Wird mir die Witwenrente auch nach Österreich überwiesen, wenn ich da leben will?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Gruber,

der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei Witwenrenten beträgt derzeit 741,05 Euro (West)/657,89 Euro (Ost) netto.

Verdienen Sie mehr, wird das Einkommen, das über dem Freibetrag liegt, zu 40 % auf ihre Witwenrente angerechnet, d. h. die Witwenrente wird entsprechend gekürzt ausgezahlt.

Bitte beachten Sie, dass nicht Ihr tatsächliches Netto-Einkommen zugrunde gelegt wird, sondern je nach Einkommensart von dem Bruttobetrag ein Pauschalbetrag abgezogen wird.

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3 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 11.02.2013 | 14:46
Die Hinzuverdienstgrenze für die Witwenrente beträgt grundsätzlich nach aktuellem Stand 741,05€ (vorausgesetzt es sind keine waisenrentenberechtigten Kinder vorhanden). Einkommen, das über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 % angerechnet. Anrechenbares Einkommen widerrum ergibt sich, indem Sie den Bruttoverdienst um 40% kürzen. Eine Zahlung der Rente ins EU-Ausland ist grundsätzlich kein Problem.
Renate Gruberam 11.02.2013 | 14:55
Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich in Österreich lebe, wie läuft das dann mit meiner Krankenversicherung?Und wie ist das dann, wenn ich dort auch arbeiten möchte?
Charlyam 11.02.2013 | 16:10
Das Einkommen, welches Sie dann in Österreich erzielen würde natürlich auf Ihre Witwenrente angerechnet werden. Bzgl. Krankenversicherung wollen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
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